Unternehmens- und Arbeitsordner
Entwurf von Mustertexten, April 1986 aus Anlass einer Revision bisheriger Ordner
Inhalt I. Ordnung für Weisungen und Informationen II. H-AG: Zuständigkeiten für Sachgebiete III: Unternehmensordnung Unternehmensordnung 6. Lohn, Ferien, Überstunden Unternehmensordnung 7. Zusatzleistungen an das Personal Hausordnung 2. Rauchverbot Hausordnung 3: Arbeitsplatz Hausordnung 6. Empfang und Telephonzentrale, Benützung von Kantinen und Sitzungszimmern IV. Arbeitsordner H-AG: Arbeitsordner mit Adressaten Auftrag für den Betriebsleiter resp.
Vorgesetzten: Auftrag für den Betriebsleiter resp. Vorgesetzten: Zielsetzung und Massnahmenplanung, Budgetierung und Kontrolle Auftrag für den Betriebsleiter resp. Vorgesetzten: Organigramm und Organisatorisches Auftrag für Personalwesen und Vorgesetzten: Personelles
I. Ordnung für Weisungen und Informationen
Mit der Zusammenlegung der bisherigen Ordner - "Weisungen und Dokumente H-AG“ - war auch die Sammlung und Sichtung bisheriger Direktionsbeschlüsse sowie weiterer Meldungen, Informationen und Vorschriften verbunden. Sämtliche Angaben wurden auf ihre Gültigkeit geprüft, an die gegenwärtigen Verhältnisse angepasst und bereinigt. Einige Lücken müssen freilich im Laufe der Zeit noch geschlossen werden.
Da sich somit alles Material auf dem aktuellen Stand der Dinge befindet, ist die Notwendigkeit für weitere Weisungen und Informationen nicht mehr so gross wie früher. Falls solche dennoch erforderlich sind, ist das Vorgehen folgendermassen:
1. Weisungsberechtigt sind die Mitglieder des Führungsteams und die Betriebsleiter. Ihre Weisungen und Informationen tragen die nachstehenden Bezeichnungen resp. Nummern:
Vorsitzender der Direktion = DV Product Management = 1 Verkauf = 2 Distribution = 3 Finanz- und Rechnungs- wesen/ Administration = 4 Informatik = 5 Personalwesen = 6 Betriebsleiter = BL
2. Sämtliche Weisungen und Informationen laufen über eine zentrale Stelle beim Vorsitzenden der Direktion. Dort werden sie geprüft, visiert, richtig numeriert und mit der genauen Empfängerkategorie versehen.
Ferner wird angegeben, ob es sich um eine neue, ergänzende Weisung/Information handelt oder welche Seite(n) dadurch ersetzt werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Weisungen/Informationen speditiv behandelt und rasch an die richtigen Empfänger weitergeleitet werden.
3. Die Empfänger:
4. Das Schema für die Gestaltung einer Weisung oder Information findet sich auf dem beiliegenden Blatt.
II. H-AG: Zuständigkeiten für Sachgebiete
rot = im Folgenden mit Mustertexten beschrieben
III: Unternehmensordnung
Unternehmensordnung 6. Lohn, Ferien, Überstunden
Für die Festsetzung des Lohnes sind die Mitglieder des Kaders verantwortlich (Führungsteam, Abteilungs- und Betriebsleiter), und zwar innerhalb des Lohnrahmens.
Die Auszahlung der Löhne erfolgt bargeldlos durch Gutschriften auf die Hausbank der H- AG, und zwar spätestens am 22. jedes Monats. Die Gratifikationsgutschriften werden der Hausbank spätestens am 12. Dezember jeden Jahres übergeben.
Überzeit darf nur in dringenden Fällen von den Mitgliedern des Kaders angeordnet werden. Das kann auch durch eine Rahmenbewilligung erfolgen, hat aber auf jeden Fall schriftlich zu geschehen. Nicht bewilligte Überzeit kann weder kompensiert noch ausbezahlt werden.
Alle Überstunden werden gemäss Art. 3.3 des Personalreglements grundsätzlich durch Freizeit kompensiert. Die Auszahlung in bar erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen. Hiefür ist das Visum des Vorsitzenden der Direktion nötig.
Ferien und Kompensation von Überstunden sind in der Regel bis zum Jahresende zu beziehen. Übertragungen von Ferien- und Überstundenguthaben sind durch die Leiter der Funktionsbereiche resp. die Betriebsleiter auf schriftlichen Antrag zu genehmigen.
Einzelheiten sind der Beilage zu entnehmen.
Unternehmensordnung 7. Zusatzleistungen an das Personal
a) Entschädigungen bei Dienstjubiläen, Pensionierung und Personalabbau
Bei Dienstjubiläen werden folgende Entschädigungen ausgerichtet: 10 Dienstjahre: Warengutschein von Fr. 200.- 15 Dienstjahre: Warengutschein von Fr. 500.- 20 Dienstjahre: 1 Monatslohn 25 Dienstjahre: Warengutschein von Fr. 200.- 30 Dienstjahre: Warengutschein von Fr. 200.- 35 Dienstjahre: Warengutschein von Fr. 200.- 40 Dienstjahre: 1 Monatslohn
Bei der Pensionierung wird dem Arbeitnehmer ein Bargeschenk von Fr. 100.- pro Dienstjahr ausgerichtet, im Minimum Fr. 500.-. Dazu erhält er eine Armbanduhr mit H-AG-Widmung. Arbeitnehmer, welche wegen Personalabbau, Umstrukturierung oder Umorganisation von Seiten der H-AG gekündigt werden muss, erhalten ebenfalls eine Abgangsentschädigung in bar von Fr. 100.- pro Dienstjahr, mindestens aber Fr. 500.-.
Einzelregelungen sind vorbehalten.
b) Jahresschlusstreffen
- Jeweils an einem Wochentag in der Zeit zwischen Mitte Dezember und Weihnachten findet ein Jahresschlusstreffen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz sowie in den Betrieben statt. - Das Treffen ist im Anschluss an die Arbeitszeit zu organisieren. - Treffpunkt sind Arbeits- oder Aufenthaltsräume am Arbeitsdomizil. - Die H-AG stellt Ware und Material zur Verfügung (zum Beispiel: Beinschinken zum Heissmachen, Kartoffelsalat, Wein und Orangensaft oder Henniez, Einweggeschirr). - Bestellungen für Ware und Material sind rechtzeitig dem Product Management oder dem Personalchef aufzugeben. - Allfällige weitere Kosten gehen zu Lasten der Organisatoren. - Für die Organisation
und Durchführung sind verantwortlich: - Der Selbstkostenbetrag pro Mitarbeiter ist auf Fr. 6.- begrenzt.
c) Warenbezüge
Dem H-AG-Personal - auch den Pensionierten - wird auf allen Warenbezügen aus dem Gastro-Sortiment (Getränke, Lebensmittel, Nonfood) der Mengenpreis gewährt.
Bestellungen haben ausschliesslich über den Telephonverkauf zu erfolgen, und zwar mindestens zwei volle Tage vor der Auslieferung.
Die bestellte Ware ist jeweils 16.00 bis 18.00 Uhr beim Rampenbüro abzuholen.
Hauslieferungen erfolgen nur für grössere Bezüge und müssen vom Leiter der Distribution genehmigt werden.
Die Zahlungen haben fristgerecht zu erfolgen. Von Mahnungen geht eine Kopie an den Personalchef. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung veranlasst er die Löschung des Kontos und informiert den betroffenen Mitarbeiter.
Konten austretender Mitarbeiter werden mit dem Austrittsdatum gesperrt. Ausgenommen sind Pensionierte und H-AG-Mitglieder.
d) Benützung von Geschäftsfahrzeugen
Für geschäftliche Fahrten ab Hauptsitz ist grundsätzlich eines der firmeneigenen Fahrzeuge zu verwenden. Nur wenn keines zur Verfügung steht, darf das Privatfahrzeug benützt werden.
Das benötigte Fahrzeug ist rechtzeitig beim Chef der Garage anzufordern.
Vor Antritt der Fahrt ist das Formular "Benützung von Geschäftsfahrzeugen" auszufüllen und beim Bezug des Schlüssels in der Garage abzugeben. Ohne ausgefülltes Formular werden keine Schlüssel ausgehändigt.
Nach der Fahrt sind die gefahrenen Kilometer mit den weiteren Angaben im Bordbuch, das sich im Fahrzeug befindet, einzutragen.
Bei Unfällen ist unverzüglich die Garage zu informieren.
An Privatfahrzeuge wird kein Benzin von H-AG-Tankstellen abgegeben. Auch die Wartung von Privatfahrzeugen in der Garage ist nicht statthaft.
e) Personalausbildung
Die Personalausbildung ist ein Element der Geschäftspolitik.
Die Ausbildungsbudgets der einzelnen Bereiche haben einerseits funktionsgerecht, anderseits unternehmenskonform zu sein.
Der Personalchef genehmigt diese Budgets unter obigen Aspekten.
Die Bereichsleiter sind für die Durchführung der bereichsspezifischen Ausbildung zuständig.
Für die Lehrlingsausbildung ist der Personalchef zuständig.
f) Beitrag an den Personalverein
Die H-AG unterstützt den Personalverein mit einem jährlichen Beitrag.
Hausordnung 2. Rauchverbot
Rauchen ist nur in den speziell bezeichneten Räumen und an Standorten, wo sich Aschenbecher befinden, gestattet.
In den Räumen mit Raucherlaubnis, wo mehrere Personen tätig sind, ist das Rauchen nur mit Zustimmung sämtlicher Betroffener gestattet.
Ausdrückliches Rauchverbot besteht in allen feuergefährdeten Räumen und überall dort, wo mit offener Ware (ohne feste Verpackung) gearbeitet wird:
Grundsätzlich gilt - ausser in besonders bezeichneten Räumen (z. B. Pausenraum, Garderobe) - striktes Rauchverbot.
Hausordnung 3. Arbeitsplatz
1. Die Mitarbeiter sind für die Ordnung an ihren Arbeitsplätzen verantwortlich. Wichtige Dokumente müssen unter Verschluss gehalten werden. 2. Am Abend sowie an den Wochenenden dürfen keine Akten und pendente Arbeiten auf den Pulten liegenbleiben, damit die Arbeiten des Reinigungspersonals nicht behindert werden. 3. Besuche von Nichtbetriebsangehörigen in den Büros sind nicht gestattet. Dafür sind die Sitzungszimmer zu benützen. 4. Fenster sind am Abend oder wenn ein Gewitter im Anzug ist zu schliessen. 5. Während der Arbeitszeit ist das Laufenlassen von Musik durch private Radioapparate (wie auch über die zentrale Lautsprecheranlage) in allen Betriebs- und Büroräumlichkeiten untersagt. 6. Die Pausen dürfen am Arbeitsplatz verbracht werden. Es soll darauf geachtet werden, dass keine leeren oder halbleeren Flaschen herumstehen. 7. Das Anbringen von Klebern auf den Telephonapparaten ist nicht gestattet. 8. Das Zubereiten warmer Getränke irgendwelcher Art in den Büros - mittels Tauchsiedern, Kaffeemaschinen, usw. - ist im Interesse einer sauberen Ordnung nicht erlaubt. 9. Wenn mehrere Personen in einem Büro arbeiten, ist darauf zu achten, dass sie nicht durch Gespräche gestört werden. Rauchen ist nur mit Zustimmung sämtlicher Betroffener gestattet.
Hausordnung 6. Empfang und Telephonzentrale, Benützung von Kantinen und Sitzungszimmer
1. Abmeldung
a) Büro- und Verkaufspersonal
Wer das Haus während der Arbeitszeit verlässt, hat sich bei der Telephonzentrale (und beim Vorgesetzten) abzumelden. Dabei sind anzugeben: a) wo erreichbar? b) wie lange abwesend? c) wer ist Stellvertreter?
Bei der Rückkehr hat sich der Mitarbeiter wieder zurückzumelden.
Wer über ein Suchgerät verfügt, übergibt es seinem Stellvertreter, dem nächsten Mitarbeiter oder der Telephonzentrale.
So lassen sich erfolglose Suchaktionen, Ärger des Kunden und interne Unruhe vermeiden.
b) Fahr- und Rüstpersonal
Chauffeure, Mitfahrer und Rüstpersonal haben sich bei den Disponenten ab- und zurückzumelden.
c) tageweise oder längere Abwesenheit
Abwesenheiten für einen ganzen Tag sowie für längere Zeiten sind ebenfalls, und zwar rechtzeitig, bei der Telephonzentrale sowie beim Vorgesetzten zu melden.
2. Anmeldung
Jeder Besucher - auch ehemalige Mitarbeiter - ist verpflichtet, sich beim Empfang (resp. der Telephonzentrale) zu melden. Der direkte Weg in die Büros oder andere Räumlichkeiten ist nicht gestattet.
3. Warenbezüge
Das H-AG-Personal sowie Kunden, die persönlich vorbeikommen, können ihre Bestellungen auch mündlich in der Telephonzentrale am Hauptsitz abgeben.
4. Benützung von Kantinen und Sitzungszimmern
Anfragen betreffs Benützung der Kantine für Anlässe irgendwelcher Art sind an den Personalchef zu richten.
Er erteilt die entsprechenden Bewilligungen nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Direktion, führt einen Belegungsplan und ist besorgt für die Reinigung der Kantine nach Durchführung der bewilligten Anlässe.
Um bei der Belegung der beiden Sitzungszimmer Kollisionen zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Direktionssekretariat vonnöten.
IV. Arbeitsordner
H-AG: Arbeitsordner mit Adressaten
Auftrag für den Betriebsleiter resp. Vorgesetzten: Stellenbeschreibung
1. Aufgabe = Verantwortung
Aus den Aufgaben eines Unternehmens, welche dieses gegenüber Dritten erfüllt, ergeben sich unzählige einzelne Aufgaben, welche durch die Mitarbeiter zu erfüllen sind. Hiefür setzen diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen bestimmter Befugnisse ein. Denn, wer Aufgaben übernimmt, übernimmt mit ihnen auch die Verantwortung, sie richtig zu lösen.
Es gibt keine Aufgabe, die nicht Verantwortung in sich schliesst. Man kann Verantwortung nicht ablehnen, weil man sich selbst oder die Mittel, die zur Verfügung stehen, für unzureichend hält. Wer sich um die Verantwortung drücken will, muss auch die Übernahme von Aufgaben ablehnen.
2. Kompetenzen = Befugnisse zur Erfüllung der Aufgaben
Für die Erfüllung von Aufgaben benötigt der Mitarbeiter bestimmte Kompetenzen. Das sind Befugnisse, manches zu bestimmen, zu entscheiden und zu tun.
Die Übernahme von Verantwortung ist dort am besten gewährleistet, wo Aufgaben und Kompetenzen einander entsprechen und zusammen ein Ganzes bilden.
Falsche Kompetenzzuteilung kann drei Gründe haben:
1. Der Vorgesetzte delegiert zuwenig Kompetenz; er will alles selber machen. 2. Ein Mitarbeiter eignet sich Kompetenzen anderer Mitarbeiter an; er gräbt ihnen das Wasser ab. 3. Einer Klärung der Kompetenzen wird ausgewichen; alles bleibt in der Schwebe.
Zur Vermeidung dieser Fehler sind klare Aufgaben- und Kompetenzzuschreibungen und -abgrenzungen nötig. Das geschieht durch die Stellenbeschreibung.
Stellenbeschreibungen verhindern, dass 1. durch zu enge Kompetenzen gewisse Aufgaben gar nicht erfüllt werden können, 2. es durch die Anmassung von Kompetenzen über die Aufgaben hinaus zu Reibereien zwischen Mitarbeitern oder Untergebenen und Vorgesetzten kommt, 3. durch unklare Kompetenzen Unsicherheiten entstehen, die zur Lähmung der betrieblichen Abläufe führen.
3. Delegation von Kompetenzen, aber nicht der Gesamtverantwortung
Die richtige Delegation von Kompetenzen ist für einen Vorgesetzten das beste Mittel
Das führt zu einem besseren Arbeitseinsatz, zu einem guten Arbeitsklima und zu einer reibungslosen Zusammenarbeit.
Die
Gesamtverantwortung für einen Bereich, einen Betrieb oder eine Abteilung kann
freilich nicht delegiert werden. Sie bleibt beim Vorgesetzten. Das findet in
der Bezeichnung "Kader" seinen Ausdruck. Die Kunst eines
Kadermitgliedes besteht daher darin, seinen Mitarbeitern Teilaufgaben zu
übertragen und entsprechende Kompetenzen zu delegieren, ohne die
Gesamtverantwortung aus den Händen zu geben. Gelingt ihm dies, so kann der
Vorgesetzte für seine Untergebenen einstehen und nach oben sowie nach aussen
die
4. Stellenbeschreibungen = Verantwortungsbereiche
Die Stellenbeschreibung legt also für jede Stelle Aufgaben und Befugnisse, kurz die Verantwortungsbereiche für eine möglichst selbständige Ausführung der einzelnen Tätigkeiten fest. Die Qualifikation der Mitarbeiter erfolgt anhand der Stellenbeschreibung und weiterer Festlegungen.
Jeder Mitarbeiter hat ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung. Daher arbeitet jeder Vorgesetzte für seine jeweils direkten Untergebenen Stellenbeschreibungen aus.
5. Zusammenfassung
Die Stellenbeschreibung gibt grundsätzlich Auskunft über folgendes:
Auftrag für den Betriebsleiter resp. Vorgesetzten: Zielsetzung und Massnahmenplanung, Budgetierung und Kontrolle
1. Allgemeines
Es sind nicht die Aufgaben, die den Mitarbeiter motivieren, sondern die Ziele. Hindernisse, Schwierigkeiten und Mängel werden viel eher überwunden, wenn der Tätige das Ziel klar vor Augen hat.
Daher erstellen die Vorgesetzten zusammen mit ihren direkt Untergebenen jedes Jahr eine Zielsetzung, verbunden mit einer Massnahmenplanung. Dazu gehören auch Budgetierung und Kontrolle. Nur anhand der Stellenbeschreibung und dieser Festlegungen kann eine gerechte Qualifikation erfolgen.
Das Formulieren von Zielen ist für manche Tätigkeiten recht ungewohnt. Häufig werden Ziele mit Aufgaben verwechselt. Dabei ist der Unterschied ganz einfach. Aufgaben geben an, was getan werden muss, Ziele geben an, warum es getan werden muss. Die Massnahmen beschreiben hernach das Wie.
Ist im gemeinsamen Gespräch bestimmt worden, warum überhaupt etwas getan werden muss, fällt es dem Mitarbeiter leichter, die zur Zielerreichung erforderlichen Aktivitäten auch zu unternehmen.
2. Zielsetzung
Ziele können quantitativer Art sein, z. B. bestimmte Beträge von Mengen, Umsätzen oder Marktanteilen.
Doch gibt es in vielen Bereichen auch qualitative Ziele, die sich nicht in Stückzahlen oder Franken ausdrücken lassen. Sie werden als Absichten bezeichnet, z. B. prompte und fehlerfreie Erledigung von Korrespondenzen, sorgfältiger Umgang mit Waren und sinnvolle Bereitstellung, termingerechte Lieferungen und Zufriedenheit der Kunden.
Im gemeinsamen Gespräch von Vorgesetztem und Mitarbeiter ist nicht nur zu klären, welche Ziele zu erreichen sind, sondern auch, ob sich der Mitarbeiter dies zutraut. Ziele dürfen hoch, müssen aber stets realistisch sein. Dasselbe gilt für die Absichten.
3. Massnahmenplanung
Ziele erreichen und Absichten verwirklichen kann man nur, indem man sich über die Massnahmen Gedanken macht. Daraus ergibt sich die Massnahmenplanung welche
zur Zielerreichung resp. zur Verwirklichung der Absichten festlegt.
4. Budgetierung
Bei der Budgetierung ist eine sprachliche und damit auch sachliche Präzisierung vonnöten.
1. Das Umsatzbudget gibt an, welche Umsätze erzielt werden sollen. Umsätze können in Artikel-Mengen, Verkaufsvolumen oder fakturierten Beträgen angegeben werden. Es handelt sich dabei um Zielgrössen. 2. Das Aufwandbudget dagegen gibt an, was für die Erreichung eines Zieles aufgewendet werden darf. Es kann Zeit oder finanzielle Mittel, Personal und Material betreffen.
5. Kontrolle
Grundsätzlich gilt: Kein Ziel und kein Aufwandbudget ohne Kontrolle. Daher müssen ebenfalls bestimmt werden:
Die Ergebniskontrolle ist mit Vorteil periodisch oder am Ende von grösseren Aufträgen durchzuführen. Zusammen mit der Ausführungskontrolle (Qualität der Arbeit, Einhaltung von Richtlinien und des Aufwandbudgets) kann sie Hinweise geben auf:
6. Zusammenfassung
Die Stellenbeschreibung - mit den Aufgaben und Kompetenzen - sowie die darauf bezogene Zielsetzung, Massnahmenplanung und Budgetierung samt Kontrolle geben dem Mitarbeiter Gewähr für viererlei:
1. Er weiss, was von ihm verlangt wird. 2. Er weiss, was er dafür tun muss und einsetzen darf. 3. Er weiss genau, was in der Qualifikation beurteilt wird. 4. Er muss nicht befürchten, dass andere Ereignisse oder Verhaltensweisen zur Beurteilung herangezogen werden.
Auftrag für den Betriebsleiter resp. Vorgesetzten: Organigramm und Organisatorisches
Leistung und Qualität ebensosehr wie Flexibilität und Speditivität sind nur möglich, wenn jeder weiss, wo er steht und was er zu tun hat. Organisation ist nie Selbstzweck, sondern ein Hilfsmittel zur Vermeidung von Reibungsverlusten, Zeitverschwendung und Ärger - sei es intern oder im Verkehr mit der Aussenwelt. Eine möglichst einfache und klare Organisation, Arbeitsteilung und Kommunikation fördert Effizienz.
Zur Darstellung der Organisation eines Unternehmens werden Organigramme verwendet. Sie geben ein Bild der Aufgabenzuordnung sowie der Unterstellungsverhältnisse.
Auch für Abteilungen und Betriebe leisten Organigramme gute Orientierungshilfe. Daher sind Abteilungs- und Betriebsleiter angehalten, für ihre Verantwortungsbereiche Organigramme zu erstellen, die sämtliche ihrer Mitarbeiter umfassen und nach Sach- oder Aufgabenbereichen gruppieren.
Ferner ist auf einer Liste zusammenzustellen, wer betriebsintern wofür eine Unterschriftsberechtigung besitzt. Ein Muster liegt ebenfalls bei.
Im weiteren empfiehlt es sich:
Auftrag für Personalwesen und Vorgesetzten: Personelles
1. Verantwortung
Zuständig für sämtliche Personalanstellungen (ausser dem Kader) sind die Mitglieder des Kaders. Die Bewilligungen stehen jedoch nur den Mitgliedern des Führungsteams (den Funktionsbereichsleitern und dem Vorsitzenden der Direktion) zu.
Die Personalanstellung des Kaderpersonals erfolgt durch den Vorsitzenden der Direktion.
2. Personalfragen
Für die Personalanstellung in der Gesamtunternehmung besteht ein einheitliches System mit einem Leitweg. Es wird nur noch mit dem "grossen" Fragebogen gearbeitet. Der kleine Bogen gilt nur noch für interne, persönliche Abklärungen. Der Fragebogen muss vollständig (inkl. Lohn) ausgefüllt werden. Ohne das Visum des Vorgesetzten wird der Bogen in der Personalabteilung nicht erarbeitet. Bevor der Fragebogen abgeschickt wird, muss mit dem Vorgesetzten ein Vorgespräch stattgefunden haben und das mündliche o.k. eingeholt werden.
Der Leitweg sieht wie folgt aus:
1. Betriebsleiter resp. regionale Verkaufsleiter, Product Manager, Abteilungsleiter 2. Funktionsbereichsleiter 3. Vorsitzender der Direktion 4. Personalchef 5. Personalbüro.
Der Personalchef erstellt eine Kopie des Bogens zu Handen des Dossiers von 1. Diese muss alle Visa enthalten.
Die Personalfragebogen werden dem entsprechenden Empfänger persönlich zugestellt.
3. Personaldossiers
Die Ablage und Verwaltung der Personaldossiers (ausser des Kaders) erfolgt durch das Personalbüro. Die Personaldossiers des Kaders verwaltet der Vorsitzende der Direktion.
Jedes Kadermitglied kann die gewünschte Information für seinen Bereich beim Personalbüro anfordern. Es ist dafür verantwortlich, dass dieses sämtliche Unterlagen für das Personaldossier wieder erhält.
Im Personaldossier werden folgende Dokumente und Informationen abgelegt:
Die Ablage für Personaldossiers ist immer abgeschlossen. Der Reserveschlüssel liegt beim Personalchef.
4. Lohnzahlungen an Aushilfskräfte
Lohnzahlungen an Aushilfen sind ebenfalls über die üblichen Lohnabrechnungen vorzunehmen. Die Zuteilung der Personalnummer erfolgt durch das Lohnbüro.
Nur im Falle, dass jemand nur einmal beschäftigt wird, kann die Lohnzahlung über "Unkosten" ohne Personalnummer erfolgen.
5. Arbeitszeugnis und -bescheinigung
Der Mitarbeiter kann jederzeit - während seiner Anstellung, beim Austritt oder auch später - ein Zeugnis verlangen. Es muss
Wenn der Mitarbeiter mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, kann er eine einfache Bescheinigung verlangen, aus der nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses hervorgeht.
Zeugnis oder Arbeitsbescheinigung werden von einem Kadermitglied erstellt.
Eine Kopie davon ist unverzüglich dem Personalchef zu Handen des Personaldossiers zuzustellen.
6. Qualifikation
Für die Leistungsbewertung (Qualifikation) besteht eine separate Weisung.
7. Lohnlisten
Jedes Kadermitglied erhält jährlich eine bereinigte Lohnliste.
8. Personalbestand
Jedes Kadermitglied erhält ferner die Zusammenstellungen über den Personalbestand.
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