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Inhalt

I. Zum Text und den Übersetzungen

II: Übersetzung der Verse 1-496 durch C. W. Asher, 1842

III. Nacherzählung der Verse 497-794 durch C. W. Asher, 1842

IV. Nacherzählung der Verse 497-794 durch Wilhelm Begemann, 1909

 

 

 

I. Zum Text und den Übersetzungen

 

 

The Regius Poem (Halliwell MS), 1390 – oder 1425

This work was first published in 1840 by Mr. James Orchard Halliwell, under the title of "A Poem on the Constitutions of Masonry." from the original manuscript in the King's Library of the British Museum (König George II. schenkte 1757 seine Bibliothek der Nation – daher der Name „Regius“ = König’s; oder: R. F. Gould, 1889, betrachtete es als the „King“ of Old Charges)
Im Bibliothekskatalog 1734: No. 17, A1:
"A Poem of Moral Duties: here entitled, Constitutiones Artis Gemetrie secundem Euclidem. - 'Whoso wol bothe wel rede and loke.'"
1670 erstmals schriftlich erwähnt.

 

Nachdrucke:
Richard Sim in: Masonic Magazine, 1874;
Henry Josiah Whymper, F. Compton Price: Constituciones Artis Geometriae Secundum Euclydem, 1889;
George William Speth in Quatuor Coronatorum Antigrapha, Vol. I, 1889; Nachdruck in: The Regius Poem: Freemasonry’s Oldest Document, 1951, 1959, 1997; ferner beim Masonic Book Club, 1970;
Henry Leonard Stillson, William James Hughan: History of the Ancient and Honorable Fraternity of Free and Accepted Masons, and Concordant Orders. Vol. 1. Boston: The Fraternity Publishing Company/ London: George Kenning 1906 (1. Aufl. 1892, 167-177, nur teilweise); Nachdruck Kessinger Publishing 2002;
Roderick Hildegar Baxter in Ars Quatuor Coronati 1914, nachgedruckt in der 1966er Ausgabe von Mackeys „Encyclopedia of Freemasonry“ sowie in: The Regius Poem: Freemasonry’s Oldest Document, 1951, 1959, 1997; ferner beim Masonic Book Club, 1970;
Douglas Knoop, Gwilym Peredur Jones, Douglas Hamer: The Two Earliest Masonic MSS. Manchester University Press 1938;
Frederick Maurice Hunter/ John J. Church: The Regius MS., 1952;
Christopher Hodapp: Freemasons for Dummies. Indianapolis, Indiana: Wiley 2005 (Zeilen 1-496).

Vollständige Übersetzung in modernes Französisch: Roger Richard: Dictionnaire maçonnique. Le sens chaché des rituels et de la symbolique maçonniques. Paris 1999, 557-565.

 

Deutsche Übersetzung der ersten 496 von 794 Zeilen in

          Aelteste Urkunde der Freimaurer in England. Herausgegeben von James Orchard Halliwell. Uebersetzt von Dr. C. W. Asher. Hamburg: Hoffmann und Campe 1842.
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs3/object/display/bsb10446329_00002.html

          Christopher Hodapp: Freimaurer für Dummies. Weinheim: Wiley-VCH Verlag 2006, 267-280 (Übersetzung von C. W. Asher, 1842).

 

Es gibt zwei weitere Übersetzungen aus dem selben Jahr:

          Frühere Geschichte der Freimaurerei in England. Aus der Freimaurerischen Vierteljahrs-Schrift Latomia. Leipzig: Verlag von J. J. Weber. Erster Band, 1842, 238-270;
Hermann Marggraff: Urgeschichte der Freimaurerei in England. Leipzig: Peter 1842.

 

Wilhelm Begemann: Vorgeschichte und Anfänge der Freimaurerei in England. Erstes Buch: Die alten englischen Werklogen und ihre Sprösslinge. Berlin: Mittler 1909, gibt auf Seiten 107-136 ausführliche Inhaltsangaben und Kommentare des „maurerischen Gedichts“, aber kaum wörtliche Übersetzungen, da „der vollständige Wortlaut entbehrlich ist“ – er hält die Form des Gedichts mehrfach für einen „Wortschwall“ (113, 119, 166).
Eine bemerkenswerte Würdigung des Historikers Wilhelm Begemann von Alain Bernheim:
http://www.freemasons-freemasonry.com/bernheim18.html

 

Georg Kloss: Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung. Leipzig: Klemm 1846, hat einen Teil des Regius-Poems in Prosa übersetzt, „lin. 7-86“ (15-17) und Auszüge daraus wiederholt (113, 133, 164, 198),
ferner Zeile 337 (118), Zeilen 201-214 (122f), 193-200, 216-224 und 225-230 (125f), 275-286 (130f), 234-244 (133), 173-176 und 395-406 (134), 245-250 (135), 305-320 und 335-342 (139f), 231-238 (144), 100-104 (146), 293-294 (148), 321-334 (158). 343-372 (161), 177-184 und 421-426 (163), 185-192 und 299-304 (167), 147 (168), 119-160 und 329-334 (171f), 91-104, 161-176 und 295-304 (177-179), 111-114, 379-394 und 455-465 (183), 427-440 (185), 251-268 (191), 203-206, 263-268, 351-354, 401-406 (198f), 105-118, 407-420 und 441-496 (205-207), 373-394 (215), 269-274 (218) und 287-294 (219) sowie 503-504 (258f)..

 

 

Neue Datierung des Regius-Poems auf 2. Viertel des 15. Jahrhunderts und Hinweise, dass das Gedicht in Shropshire geschrieben wurde, in einem ausführlichen Artikel über die “Old Charges“ Artikel von 2006:

http://www.freemasons-freemasonry.com/prescott07.html

Bereits Georg Kloss (Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung. Leipzig: Klemm 1846, 342) meinte: „Die Halliwell’sche Urkunde wurde frühestens nach 1361, zuverlässiger erst nach 1427 und vor 1445 niedergeschrieben“.

 

Englische Texte im Internet:

http://www.freemasons-freemasonry.com/regius.html

http://www.freemasonry.bcy.ca/texts/regius.html

http://www.seattlemasons.org/papers/regius.html

http://www.wasatchlodge.org/publish/regius-poem/

http://masonic.wikidot.com/regius-poem

http://mastermason.com/WallerLodge/regius.htm#art7

http://www.freemasonry.ru/wp-content/uploads/2009/06/theregiuspoem.pdf

http://www.freemasonrysaust.org.au/pdf/RegiusMs1390.pdf

http://www.morrischia.com/david/portfolio/boozy/research/halliwell_20poem.html

http://www.rgle.org.uk/RGLE_1390.htm

http://www.frimurarelagret.se/matthew-cooke-manuscript.html

http://www.co-masonry.org/History/Manuscript_Regius.aspx

http://www.concord117.org/2007/01/the_regius_manuscript_1390.html#more

 

usw.

 

Ein informativer Kommentar:

http://masonic-poets-society.com/halliwell.htm

 

Zahlreiche „Charges“ im Originalwortlaut von 643-1875

http://www.themasonictrowel.com/Articles/Manuscripts/manuscripts_main_toc.htm

 

 

 

II: Übersetzung der Verse 1-496 durch Carl Wilhelm Asher, 1842

 

(rot = hier weicht die unsorgfältige Nachschrift in Hodapp, 2006, vom Original der Übersetzung aus dem Jahre 1842 ab)

 

 

Hic incipiunt constitutiones artis Geometriae secundum Euclidem

 

Wer gut lesen und sehen kann

Findet in alten Büchern gemerket an

Von großen Herren und ihren Damen

Die viele schöne Kinder bekamen;

Aber weder in Stadt noch in Aeckern hatten

Ziemlich Gut um sie auszustatten.

Drauf eines Tages sie zusammen traten

Um für ihre Kinder zu berathen

Wie sie bestens und friedlichst lebten auf Erden,

Ohne von Kummer und Sorge heimsuchet zu werden

Besonders auch die späteren Schaaren

Die sie als Kindeskinder gewahren.

Große Gelehrte ließen sie kommen

Um gute Werke, zu ihrem Frommen

 

Den Kindern zu weisen; Oh! Mög' es gefallen

Dem Herrn, daß es gelinge Allen,

Damit sie in ehrlich' und sicherer Weis

Ihr Leben führen zu seinem Preis.

So ward durch gute Geometrie

Die ehrsame Zunft der Masonie

In jenen Tagen ausgedacht

Und von den Gelehrten zur Kunde gebracht:

Auf Bitten der Herren verfaßten sie

Und nannten Maurerei die Geometrie –

Bei Weitem die ehrsamste Zunft von allen.

Den Kindern der Herren schier musst es gefallen:

Sie wurden von ihm sie zu lernen gebracht,

Wie er in besonderer Weis' sie erdacht.

 

Wes Vater und Mutter thäten bitten

Der ward bei der ehrsamen Zunft gelitten:

Wer dann in Lernen und Ehrbarkeit

Der Beste war, und in Geschicklichkeit

Hervor sich that vor seinen Gesellen

Der sollte vor alle Andere sich stellen.

Euklides der große Mann ist genannt,

Sein Nam' ist bei allen Völkern bekannt.

Noch thät er in seiner Weisheit verfügen,

Daß wer bis zum Meistergrade gestiegen,

Der sollt auch den Schwächsten an Witz belehren

In der ehrsamen Kunst sich einst zu bewähren.

Den Andern zu lehren sollte Jeder sich üben,

Und sich wie Bruder und Schwester zu lieben:

 

Ferner noch verordnete er

Meister solle genannt werden der

Dem am Meisten von Allen Ehre gebührt:

Der werde mit solchem Namen geziert.

Doch Maurer soll Keiner den Andern nennen

Wenn sie sich in der Zunft erkennen;

Auch Unterthan nicht, noch Diener; nur Bruder mein,

Mag er auch minder fertig als Andre seyn.

Sie sollen alle sich nennen Genossen

Denn Alle sind sie vom Weibe entsprossen.

So hat durch Verstand der Geometrie

Begonnen die Zunft der Masonie;

Der Gelehrte Euklid im Aegyptischen Land

Solchergestalt diese Kunst erfand;

 

Lehrt in Aegypten nach allen Seiten

Und thät sie nach vielen Ländern verbreiten.

Doch nach vielen Jahren, wie ich verstand,

Ist die Kunst erst gekommen in unser Land. -

Die Kunst kam nach England, will ich Euch sagen,

In des guten Königs Adelstans Tagen –

Hallen und Frauengemach ließ er erbauen

Und Tempel mit Ehrfurcht anzuschauen:

Zur Ergötzlichkeit jene bei Tag und bei Nacht

Und diese zum Beugen vor Gottes Allmacht.

Der edle Herr liebte die Zunft gar sehr

Und wollte sie kräftigen mehr und mehr;

Und da er in ihr der Mängel erfand

Gar manche, sandt er umher im Land

 

Daß sämmtliche Maurer der ganzen Zunft

Bei ihm stracks hielten Zusammenkunft,

Die Mängel in ihr zu bessern alle

Durch heilsamen Rath, dass nicht sie verfalle

Er versammelte dann einen großen Rath

Von zahlreichen Herren, in ihrem Staat,

Herzoge und Grafen, Barone auch,

Ritter und Freisassen, nach altem Brauch,

Und dann die ersten Bürger der Stadt

Sie kamen Jeder nach seinem Grad.

Und Alle dort zusammen traten

Der Maurer Verfassung zu berathen;

Mit ihrem Witz es auszudenken

Wie diese Zunft sey wohl zu lenken.

 

Drauf haben sie funfzehn Artikel erdacht

Und funfzehn Sätze also gemacht:

 

Hic incipit articulus primus.

 

Den ersten Artikel nunmehr hört:

Der Meister Maurer sey wohl bewährt:

Standhaft bewahr' er Ehr' und Treue,

Dann hat er nimmer zu fürchten Reue.

Den Gesellen die Kost er vergüten soll

Nach den Preisen am Markt, das weißt Du wohl.

Und bezahle den Lohn, nach bestem Ermessen,

So viel wie sie verdienen dessen.

Auch nicht mehr geb' er für ihre Häuer

Als was da recht ist, und nicht zu theuer.

Er soll nicht aus Liebe, aus Furcht nicht schonen,

 

Von keiner Partei sich lassen lohnen;

Er sey Gesell oder Edelmann

Von Keinem nimmst Du Belohnung an;

Als Richter stehe Du nur aufrecht

Dann giebst Du Beiden ihr gutes Recht,

Und wahrlich, wo Du Dich so beweist,

Dein Ehr und Nutzen ist es zumeist.

 

Articulus secundus

 

Nun höret was die Maurer-Genossen

Als zweiten Artikel haben beschlossen:

Ein jeder Maurer im Meister-Grad

Der darf nicht fehlen im Großen Rath

Sobald ihm gehörig ist angesagt

Wo die Versammlung wird getagt.

 

Und muß er in diese Versammlung kommen,

Er habe denn wahre Behindrung bekommen:

Oder der Zunft sich abgewendet

Oder sey von arger Falschheit geblendet;

Oder wenn Krankheit ihn so danieder hält

Es wird ihm unmöglich, dass er sich stellt;

Das gilt für Entschuldigung wahr und wohl

Und ihm zum Schutze gereichen soll.

 

Articulus tercius

 

Der dritte Artikel, also heißt er:

Es nehme keinen Lehrling der Meister,

Er habe denn gute Kundschaft für ihn

Um auf sieben Jahre zu ihm zu ziehn,

Die Kunst zu erlernen mit Nutz und Verstand;

 

In weniger ist er das nicht im Stand

Für sich zum Nutzen und für den Patron:

Das wißt Ihr aus eigener Einsicht schon.

 

Articulus quartus

 

Den vierten Artikel müsst Ihr verstehn:

Der Meister soll sich wohl vorsehn,

Daß keinen Leibeignen er nehm' in die Lehre

Und nie aus Geiz sich dazu bethöre;

Denn der Herr dem er leibeigen ist

Der darf ihn nehmen zu jeder Frist.

Holt er ihn aus der Bauhütte gar

Das könnte Unheil geben, fürwahr;

Denn es wäre leicht in solchem Falle

Daß es Viele ärgerte oder Alle.

 

Denn alle die Maurer, lobesan,

Sie fest und treulich zusammenstahn.

Doch wenn in der Zunft nun Solche leben

Dann könnt es mancherlei Unheil geben.

Drum müsst Ihr zu eigenem Nutz und Bequemen

Nur freigeborene Lehrlinge nehmen;

Von Alters her Ihr geschrieben find't:

Ein Lehrling sey guten Hauses Kind;

So geschieht es daß auch aus der Fürsten Stand

Sich Manche zur Geometrie gewandt.

 

Articulus quintus.

 

Der fünfte Artikel besagt Euch gut:

Wie der Lehrling seyn soll von ächtem Blut,

Soll um keinen Gewinn der Meister können

 

Einen Presshaften jemals zum Lehrling ernennen.

Das hat zu bedeuten, vernehmet wohl,

Daß er alle seine Glieder haben soll.

Es müsste die Zu[n]ft sich wahrlich schämen,

Wollte sie Lahme und Krüppel annehmen.

Denn der Krüppel, auch von bestem Blut,

Der Zunft gar wenig Nutzen thut.

Daß weiß von Euch doch Jedermann

Die Zunft verlangt den mächtigen Mann;

Der Verstümmelte aber, der hat keine Macht,

Das müsst Ihr wissen lange vor Nacht.

 

Articulus sextus

 

Den sechsten Artikel sollt ihr wohl verstehn,

 

Dem Patron soll vom Meister kein Nachtheil geschehn;

Und für dessen Lehrling ein Mehres nicht nehmen

Als andere Meister zu thun sich bequemen;

Denn die Meister sind gleich vollkommen zu nennen,

Ist Einer es nicht, Ihr müsst es erkennen.

Auch wär es gegen gesunde Vernunft

Nähm' einer mehr Lohn als die übrige Zunft.

Derselbe Artikel verordnet auch

Bei Lehrlingen sey zu halten der Brauch,

Daß dem Einen niedren Lohn man reicht

Der dem Anderen in der Arbeit nicht gleicht;

Der Meister den Lehrling so halten kann,

Daß sein Lohn sich verbessert dann und wann,

 

So daß wenn die Zeit zu Ende ist

Er dann den vollen Gehalt genießt.

 

Articulus septimus

 

Es folgt nun der siebente Artikel hier;

Der verkündet Euch Allen schier

Daß nie ein Meister, aus Gunst oder Zittern

Einen Dieb soll bekleiden oder füttern:

Einen Dieb soll niemals er verbergen,

Oder einen Todtschläger bei sich herbergen,

Oder solche die schlechten Namen tragen:

Das könnte der Zunft zur Schande ausschlagen.

 

Articulus octavus

 

Der achte Artikel sagt Euch darauf:

Der Meister hat wohl Recht vollauf,

Wenn die Zunft ihm Jemanden geben wollte

Der nicht so gut ist wie er seyn sollte,

Daß er ihn dann mag abbestellen

Und nehmen einen bessern Gesellen;

Durch solchen Mannes schlimmes Versehn

Könnte der Zunft arger Schimpf geschehn.

 

Articulus nonus

 

Drauf heißet Euch der Artikel neun:

Der Meister soll weis' und umsichtig seyn;

Daß er nie sich verstehe zu einem Bau

Er kenne denn Werk und Ordnung genau;

Damit es dem Bauherrn zu Nutze komme

 

Und auch der Zunft in aller Welt fromme.

Auch bei dem Grund er sich wohl vorseh

Daß der Bau ohne Riß und Spalt besteh.

 

Articulus decimus

 

Der zehnte Artikel gebeut mit Vernunft:

Es soll kein Meister in der ganzen Zunft

Verdrängen den Andern, Hoch oder Nieder;

Sie Alle leben wie Schwester und Brüder,

Die in dieser zierlichen Kunst begehren

Sich Meister Maurer genannt zu hören.

Auch keinen Fremden treib er hinaus

Der sich hat unterfangen des Bau's;

Es steht darauf so hohe Buß'

 

Mindestens zehn Pfennig er zahlen muß.

Außer es werde der schuldig befunden,

Der sich des Bau's zuerst unterwunden.

Denn dass Einer den Andern unverschuldet

Verdränge, wird nicht bei Maurern geduldet.

Wird aber die Arbeit so gemacht

Daß der Bau nicht würde zu Stande gebracht,

Dann darf sich erbitten ein Maurer schon

Den Bau, ihn zu retten für den Patron.

 In keinem andern Fall inzwischen

Darf ein Maurer sich in die Sache mischen.

Doch wer fürwahr! den Grund beginnt

Als Maurer, tüchtig und wohlgesinnt,

Der ist auch sicher im Gemüth

 

Daß den Bau er gut zu Ende sieht.

 

Articulus undecimus

 

Der eilfte Artikel, hört mir zu,

Der ist ganz einfach und frei dazu;

Er lehret nämlich durch seine Macht:

Kein Maurer arbeite bei Nacht.

Doch nimmt er sich dessen mit Absicht an,

So mag er's ändern sobald er kann.

 

Articulus duodecimus

 

Artikel zwölf hohe Lehr' enthält

Für jeden Maurer in der Welt:

Nimmer soll er das Werk des Andern schelten

Will er's nicht an seiner Ehr' entgelten.

In zierlichen Worten magst Du's loben

 

Mit dem Witz den Gott Dir verlieh von droben:

Doch entlege Dich nicht, mit ihm allein,

Es nach Kräften zu bessern hinterdrein.

 

Articulus xiijus

 

Artikel dreizehn will, beim Herrn der Welt!

Daß wenn der Meister einen Lehrling hält,

So soll er auch gründlich ihn unterrichten

Und nach rechtem Maaß den Bau ihm richten.

Daß er als Maurer sich tüchtig beweise

Wohin er dann auf der Erde reise.

 

Articulus xiiijus

 

Artikel vierzehn sagt, wohl mit Vernunft,

Es solle kein Meister in der Zunft

Einen Lehrling jemals zu sich nehmen,

 

Er habe denn manch Werk zu unternehmen;

Damit er lerne in seiner Zeit

Gar vielerlei Kunstfertigkeit.

 

Articulus quindecimus

 

Der fünfzehnte Artikel das Ende macht;

Dem Meister ist er freundlich bedacht:

Um keinen Menschen, hört Ihr ihn verkünden,

Soll er falscher Behauptung sich unterwinden,

Und um keinen Gewinn aus solchem Werke

Er Andre in solcher Sünde bestärke,

Und lasse sie zu falschem Eide,

Aus Furcht daß ihre Seele leide.

Sonst trifft die Zunft gar große Schand

Und er wird bitter zu tadeln genannt.

 

Plures constituciones

 

In der Versammlung ward noch mancher Satz gesetzt

Von großen Herren und Meistern; höret jetzt:

Wer die Zunft will erlernen und drin gedeihn

Muß Gott wohl lieben und die Kirche sein;

Auch seinen Meister, zu dem er sich hält,

Wohin er geh, über Meer oder Feld;

Auch soll er lieben die Nebengesellen

Denn das thut ihm die Zunft befehlen.

 

Secundus punctus

 

Der zweite Punct ist, wie ich Euch sage:

Der Meister arbeit am Werkeltage

So eifrig wie er kann und mag

 

Den Lohn zu verdienen für Feiertag;

Wer aber die Arbeit verrichtet wohl

Seinen richtigen Lohn auch empfangen soll.

 

Tercius punctus

 

Der dritte Punct enthält Mancherlei

Was dem Lehrling zu wissen nöthig sey:

Von seines Meisters Geschäften sprech er nicht

Oder seiner Genossen, das ist ihm Pflicht;

Was im Zimmer wird und in der Hütte berathen

Das soll er keinem Fremden verrathen;

Was dort Ihr höret oder seht

Das sagt Niemandem, wohin Ihr auch geht.

Was in Halle oder Gemach Ihr erfahren

 

In großen Ehren müsst Ihr's bewahren,

Sonst werdet Ihr zu tadeln genannt

Und Eure Zunft trifft große Schand.

 

Quartus punctus

 

Der vierte Punct belehrt uns fein

Gegen die Zunft soll keiner unwahr seyn;

Auf Irrthum soll Niemand je beharren,

Der Zunft gegenüber ihn lassen fahren;

Auch soll er keinen Schaden anstellen

Dem Meister nicht, und nicht den Gesellen;

Und muß auch der Lehrling der Zunft sich bequemen,

Gleiches Recht darf auch er in Anspruch nehmen.

 

Quintus punctus

 

Im fünften Punct ist fest verhängt:

Wenn der Maurer seinen Lohn empfängt

Vom Meister, der ihm verordnet ist,

Er nehm' ihn bescheidentlich, wie Ihr wisst;

Doch muß auch der Meister aus gutem Grund

Ihm gehörig künd'gen vor Mittagsstund,

Will er nicht ihn behalten ferner mehr

Wie er gethan hat bis hieher.

Dieser Ordnung darf nicht er zuwider seyn

Gedenkt er in seinem Geschäft zu gedeihn.

 

Sextus punctus

 

Den sechsten Punct muß Jeder kennen

Ihr mögt ihn hoch oder niedrig nennen;

 

Denn es könnte ja einst vorfallen

Unter den Maurern, Einigen oder Allen,

Daß aus tödtlichem Haß oder Neid

Sich entspänne ein großer Streit.

Dann soll der Maurer, sobald er mag,

Beiden Theilen setzen einen Tag;

Zum Liebesfest sollt Ihr jedoch nicht gehen

Als bis die Arbeit ist geschehen.

Ihr habt ja wohl an Feiertagen

Noch Zeit genug Euch zu vertragen,

Damit Ihr Eure Arbeitszeit

Nicht gar verliert um solchen Streit.

Doch Jene sind vor Euch beschieden

 

Auf dass sie halten Gottes Frieden.

 

Septimus punctus

 

Den siebenten Punct mag der bedenken

Dem Gott soll langes Leben schenken:

Denn er befiehlt uns offenbar

Bei Deines Meisters Weib lieg nimmerdar!

Auch nicht bei Deines Genossen, das nimm in Acht,

Damit Dich nicht die Zunft veracht;

Und auch bei Deinem Kebsweibe nicht

Wie Du nicht willst dass Dir geschicht.

Die Straf darauf die ist gar schwer,

Sieben Jahre soll man gehen zur Lehr;

Denn wer dergleichen je verschuldet

 

Die Strafe er mit Recht erduldet:

Drum mag sich Jeder wohl vorsehn

Solche Todsünde nicht zu begehn.

 

Octavus punctus

 

Der achte Punct sey wohl erwogen:

Hast Du 'nem Amt Dich unterzogen

Vollzieh es Deinem Meister treu

Das schützt Dich sicherlich vor Reu.

Ein treuer Vermittler sollst Du seyn

Dem Meister und den Genossen Dein;

Mit Wahrheit mußt Du danach streben

Jedem Theile sein Recht zu geben.

 

Nonus punctus

 

Zum Neunten, hören wir von Allen

Schaffner sind in unsern Hallen:

Daß Jeder der sich dort einstellt

Vom Andern Speis und Trank erhält;

Wackre Gesellen, Euch ists bekannt,

Zu Schaffnern seyd nach der Reih Ihr ernannt;

Woche nach Woche, daß ihr's wisst

Als Schaffner Ihr Allen dienen müßt.

Liebend reich Einer dem Andern Labsal

Als wären wir Brüder und Schwestern zumal;

Auch soll Keiner auf des Andern Zechen

Sich selber einen Vortheil berechnen;

Jeder vielmehr sey dem Andern gleich

 

In allen Kosten, das merket Euch.

Sieh zu daß Jeder alsbald sein Geld

Für was er Dir verkauft erhält,

Daß niemals Mahner sich einstellen

Dich drängend oder die Gesellen;

Wer er auch sey, Weib oder Mann,

Bezahl ihn redlich, merk Dir's an;

Doch für die Zahlung die Du gemacht

Sey auf 'nes Gesellen Zeugniß bedacht

Daß nicht ein Schimpf die Andern äffe,

Und großer Tadel Dich nicht treffe.

Von Andrer Gut das Du verwaltest

 

Daß richtig Buch Du stets ja haltest;

Wo, und wie, zu welchem End

Solches Gut Du hast verwendt;

Du mußt, so oft sie es begehren,

Rechnung Deinen Gesellen gewähren.

 

Decimus punctus

 

Der zehnte Punct lehrt uns zu handeln

Um ohne Zweitracht durchs Leben zu wandeln.

Denn wenn ein Maurer der Missethat

Und falschem Werk sich ergeben hat,

Kann durch solch fälschliches Vorwenden

Seine Genossen er entsetzlich schänden;

Und weil ein Einziger ist zu schelten

 

Muß es die ganze Zunft entgelten.

Doch thut der Zunft er solchen Trutz

Bestärkt ihn nicht und gebt ihm Schutz,

Im Sündenleben zu beharren,

Wollt Ihr vor Zwist und Streit Euch wahren;

Doch sollt Ihr ihn nicht gleich verlassen.

Vielmehr ihm erst befehlen lassen

Daß er erschein, nach Eurem Willen,

Sey's öffentlich, sey es im Stillen

Beruft ihn vor den nächsten Verein

Daß er vor allen Genossen erschein;

Doch weigert er sich Euch zu hören

 

So muß die Zunft er wohl abschwören

Und die Strafe des Gesetzes tragen

Das gegeben ward in alten Tagen.

 

Punctus undecimus

 

Der eilfte Punct ist gar verständig

Das seyd Ihr sicherlich geständig:

Wenn Einer je, selbst wohlgeschickt,

Einen Andern den Stein behauen erblickt,

Nahe daran ihn zu vernichten,

Soll bessernd schnell er ihn zurichten,

Daneben Jenen auch belehren

Wie er das Werk vollend mit Ehren:

Mit sanften Worten belehren ihn

 

Lieblich, wie Gott sie ihm verliehn.

Um Seinetwillen, der droben thronet

Uebt Sanftmuth, daß Euch Liebe lohnet.

 

Punctus duodecimus

 

Der zwölfte Punct ist von hohem Bedeuten:

Gilts Eure Versammlung zu bereiten,

So kommen Meister allzumal

Und vornehme Herren in großer Zahl;

Auch der Scheriff der Graffschaft komme zum Rath

Und der Bürgermeister der Stadt;

Ritter und Freie erscheinen, traun!

Und andere Rathmänner mögt Ihr schaun;

Welcherlei Ordnung wird hier gemacht,

 

Die seyd zu halten wohl bedacht;

Gegen wen es auch sey, gegen jeglichen Mann

Der der freien und schönen Kunst gehört an.

Und will er sich solchem Gesetz nicht bequemen

Sollt Ihr ihn in Euren Gewahrsam nehmen.

 

Xiijus punctus

 

Zum dreizehnten sollt Ihr dann hören:

Kein Dieb zu seyn soll Jeder schwören,

Nie solch falsches Gewerbe zu schützen

Um der gestohlenen Güter eins zu besitzen,

Aller Theilnahm' und Kenntniß ledig und los,

Sein Gut oder Sippschaft sey noch so groß.

 

Xiiijus punctus

 

Im vierzehnten Punct ist wohl ersonnen

Wie Ehrfurcht wird dem Gesetz gewonnen;

Einen hohen wahrhaften Eid soll er schwören

Daß der Meister und alle Genossen es hören;

Treu woll' er und unwandelbar

Alle Puncte befolgen immerdar,

Und seinem hohen Herrn und König

In allen Dingen seyn unterthänig.

Was hiebevor Euch worden kund

Beschwört Ihr fest mit Herz und Mund.

Alle müssen leisten denselben Schwur

Der Maurer, sey's gern oder ungern nur,

Zu gehorchen den Puncten hievor gemeld't;

 

So ist es mit gutem Bedacht bestellt.

Auch soll man Jeden fleißig befragen

Nach seinem Wissen und seinem Betragen;

Und wird dann Einer schuldig erkannt

In einem der Puncte vorbenannt

Den suche man auf, wer er auch sey

Und bring ihn in die Versammlung herbei.

 

Quindecimus punctus

 

Der funfzehnte Punct ist wohl erkoren:

Für Alle, die den Eid geschworen,

Ist von den Herren und Meistern auch

In ihrer Versammlung geordnet der Brauch,

Daß wer sich jemals böslicher Weis

 

Auflehne gegen ausdrücklich Geheiß

Von diesen Artikeln, den führ man zur Stund

Vor der Herren und Meister versammelten Bund.

Ist ihnen dann im offnen Rath

Verwiesen worden die Missethat

Und wollen zur Abbitt sich nicht bequemen,

So müssen sofort sie Entlassung nehmen;

Der Maurer Zunft müssen dann fremd sie bleiben

Und schwören die Kunst nicht ferner zu treiben.

Wollt er auch zur Buße sich wenden alsdann

Die Zunft nehme nimmer ihn wieder an;

Doch wollte er nicht dazu sich bequemen

So soll der Scheriff ihn zu sich nehmen,

 

Ihn selber bring er an sicheren Ort,

Für solchen Frevel, gefangen fort,

Seine fahrende Hab' und auch sein Land

Die geb' er in des Königes Hand,

Der dann so lange sie behält

Als es seinem fürstlichen Willen gefällt.

 

Alia ordinacio artis Geometriae

 

Sie ordnen noch: jährlich solle die Zunft

An belieb'gem Ort halten Zusammenkunft.

Die Mängel, wenn etwa allerhand

Sich zeigen, zu bessern mit Verstand.

Sie halten sie jährlich oder alle drei Jahr

 

An jeglichem Orte hie oder dar.

Doch Zeit und Ort sie verkünden sollen

Wo sie zusammenkommen wollen.

Die Zunftmeister müssen dann alle kommen

Und große Herren, wie Ihr vernommen,

Zu bessern, was man dort anspricht

Und zu achten daß Keiner die Regel bricht.

Dort sollen alle auch beschwören

Die Regeln die der Zunft gehören,

Und all die Statuten zu haben in Acht

Die König Adelstan hat gemacht.

»Was hier ich für Gesetz hab' erkannt

 

Das haltet fest in meinem ganzen Land,

Daß meine Königsgewalt Ihr ehrt

Kraft der die Krone mir gehört.

Versammelt Ihr künftig Euch zu Hauf

Und treten vor Euren König drauf,

Von seiner hohen Gnade zu erflehen

Zu jeder Stunde bei Euch zu stehen,

Laßt Euch bestät'gen was mit weisem Rath

König Adelstan für Eure Zunft gesatzet hat.«

 

 

 

Die Verse 497-794 sind von C. W. Asher nicht wörtlich übersetzt, sondern nur sehr knapp nacherzählt worden. Anschliessend weist er nach, dass das sog. Freimaurererverhör rsp. Locke-Manuskript „geschmiedet ist“- „Im Ganzen ist es nur ein sehr plumper Versuch des Betruges“.

 

Für die wörtliche Übersetzung siehe den zweiten Teil von:

Regius_Latomia

 

 

Eine wörtliche Übersetzung der Verse 497-534 findet sich nachstehend:

 

 

III. Nacherzählung der Verse 497-794 durch C. W. Asher, 1842, 52-54

 

Was unter dieser Rubrik in den folgenden 300 Versen (491 [497]-794) bis zum Schlusse des Gedichtes folgt, hängt mit dem vorangehenden nur durch Uebergangs-Verse und mit den Vorschriften für die Maurer-Zunft gar nicht zusammen, und hat wohl die Veranlassung gegeben, daß in seinem Catalog der Königl. Bibliothek im Brit. Museum Casley das Ganze „ein Gedicht über Sittenlehren" (A poem on moral duties) betitelt hat.

 

Jene Uebergangs-Verse lauten dahin:

„Flehen wir nunmehr zum allmächtigen Gott

und zur Mutter Maria,

daß wir alle obbeschriebene Artikel

und Puncte eben so halten mögen,

wie jene vier Märtyrer thaten,

die der Zunft zur größten Ehre gereichten

und so gute Maurer waren wie nur je welche auf Erden."

 

Dann heißt es, sie seyen auch große Bildschnitzner gewesen, und wird erzählt wie sie zur Martyrerkrone gelangt, weil sie sich geweigert für einen heidnischen Kaiser ein Götzenbild zu schnitzen und Christum zu verläugnen.

Ihr Andenken, unter dem Namen der Vier Gekrönten Martyrer (OuatuorCoronatorum) werde noch, 8 Tage nach Aller Heiligen, gefeiert. (497-534.)

 

Viele Jahre später habe Nebuchadnezar den Babylonischen Thurmbau versucht, in welchem er durch die Sprachverwirrung welche ein Engel angerichtet, gestört werden sey (535-550).

 

Abermals viele Jahre später habe Euklid die Kunst der Geometrie gelehrt, überhaupt »durch die himmlische Gnade Christi" sieben Wissenschaften begründet: Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Musik, Astronomie, Arithmetik und Geometrie. Letztere namentlich wird als die Wissenschaft bezeichnet, durch welche man Wahrheit vom Falschen zu unterscheiden lerne. Wer sie alle sieben gehörig anwende, der werde den Himmel erlangen. (551-576)

 

Hierauf geht der Verf. zu den eigentlichen Sitten- und Lebensregeln über, den Leser vorerinnernd, daß er noch viel mehr wissen müsse als er hier geschrieben finde, und daß, wenn es ihm an Scharfsinn fehle es zu erkennen, er Gott bitten möge ihm solchen zu schenken.

 

Die erste Hälfte derselben (587-692) bezieht sich auf den Kirchenbesuch, das Benehmen in der Kirche und wahrend der verschiedenen Theile des Gottesdienstes, endlich auf die Folgen solcher Andacht, wie der heil. Augustinus schon sie lehre: gegen leiblichen Mangel, gegen plötzlichen Tod, plötzliches Erblinden und Erlahmen sey man an solchen Tagen gesichert; selbst eitle Schwüre und Redensarten, deren man sich an solchen Tagen später bedient, werde Gott ungeahndet lassen.

 

Die letzten 100 Verse enthalten Vorschriften, wie man sich in Gesellschaft von Vornehmeren, Verständigeren, von Frauen etc. betragen solle, in einer etwas naiveren, aber auch zugleich bündigeren Sprache, als etwa 400 Iahre später Lord Chesterfield sie seinem Sohne eingeprägt hat, so z. B. (v. 765-766).

 

Yn chamber, amonge the ladyes bright

Holde thy tongue and spende thy syght;

(Soll es im Kreise der Schönen dir taugen

So zähme die Zunge, und verschwende die Augen.)

 

Ueberhaupt wird Manierlichkeit empfohlen:

Yn halle, in chamber, wher thou dost gon

Gode maneres maken a mon. (725-26)

 

Zu diesen guten Manieren gehört, daß man in Gegenwart Höherer das Haupt entblößt und es erst nach erhaltener Erlaubnis wieder bedeckt,

daß man nicht mit Händen und Füßen spielt und trippelt während man mit ihnen spricht,

nicht ausspeit und sich nicht schneutzt, sondern das vorher abmacht.

 

Bei Tische soll man reine Hände und scharfe Messer mitbringen, sich nicht zuerst und die besten Stücke nehmen; mit dem Tischtuch nicht die Nase schneutzen, und beim Essen nicht die Zähne stochern. Beim Trinken auch nicht die Nase zu tief in den Becher stecken, damit nicht die Augen übergehen.

 

Spielen soll man nur mit seines Gleichen, nicht Alles erzählen was man hört, und von dem was man selbst gethan nicht reden.

 

Ziemlich abrupt schließt das Gedicht dann mit den 6 Versen:

„Christus gebe ihnen (den Lesern) durch seine Gnade

Verstand und Muße

dieses Buch zu lesen und zu verstehen,

und verleihe ihnen den Himmel zum Lohn.

Amen! Amen! so soll es seyn,

sagen wir dann Alle zur Erbarmung sein'."

 

 

IV. Nacherzählung der Verse 497-794 durch Wilhelm Begemann, 1909, 120-129

ohne die Fussnoten

 

497-534

 

Es kommen nun verschiedne Stücke, die nicht alle durch äußre Zeichen abgegrenzt sind; nur der erste dieser Abschnitte hat noch eine Überschrift.

 

V. Ars quatuor coronatorum.

Bitten wir jetzt Gott den Allmächtigen und seine süße Mutter Maria, daß wir diese Artikel und diese Punkte gut halten, wie die heiligen vier Märtyrer taten, die in dieser Kunst in hohen Ehren standen. Sie waren gute masons, Bildschnitzer und Bildhauer und gehörten zu den besten Werkleuten; deshalb wollte der Kaiser von ihnen ein Bild machen lassen, das verehrt werden könnte. Solche Götzenbilder hatte er, um die Leute von Christus abwendig zu machen.

Aber sie waren standhafte Christen, liebten Gott und lebten nach Gottes Gesetz; sie wollten um keinen Preis Götzenbilder machen; sie wollten nicht ihren Gott verlassen und einen falschen Glauben annehmen. Der Kaiser ließ sie in ein tiefes Gefängnis werfen, aber je mehr er sie peinigte, um so größer war ihre Freude über die Gnade Christi; dann ließ er sie sterben.

Wer von ihrem Leben mehr wissen will, mag in der Legende sanctorum die Namen der quatuor coronatorum nachsehen; ihr Fest ist am 8. Tage nach Allerheiligen (V. 497-534).

 

535-550

 

Der Beginn des nächsten Stücks ist mit einem roten q zu Anfang der Zeile gekennzeichnet. Wie das Beispiel der 4 Gekrönten zur Nacheifrung anfeuern sollte, beabsichtigte der Verfasser mit dem Turmbau zu Babel offenbar ein abschreckendes Beispiel den Werkleuten vorzuführen. Zu bemerken ist, daß die 4 Gekrönten sonst nirgends in England in der Geschichte der Steinmetzen eine Rolle spielen, in keiner ihrer Verfassungen werden sie erwähnt außer allein in unserm Gedicht.

 

Sie erscheinen hier auch nicht als Schutzheilige wie bei den deutschen Steinmetzen, sondern lediglich als anfeuernde Vorbilder, selbständig als solche von dem Verfasser ausgewählt, weil sie in der Legende als Bildhauer, als Genossen der Steinmetzen erscheinen und für die Heilighaltung ihrer Kunst freudig den Märtyrertod erduldet haben.

 

VI. - Ihr mögt hören, daß viele Jahre nach Noahs Flut aus großer Furcht der Turm zu Babylon begonnen wurde, so lang und breit, daß die Höhe 7 Meilen in der Sonne Schatten warf. König Nabugodonosor ließ ihn zum Schutze der Menschen machen, damit eine neue Flut über das Werk nicht hinweggehen sollte, denn sie besaßen solchen Hochmut und Stolz, aber das Werk ging verloren, denn ein Engel schlug sie so mit verschiedner Sprache, daß keiner verstand, was der andre sagte (V. 535-550).

 

Auffallend ist hier Nabugodonosor als Erbauer des Turms, da sonst nach Josephus (Antiquitates Iudaicae, Lib. I, cap. IX) im Mittelalter überall Nimrod als solcher erscheint, so auch in verschiednen englischen Schriften, wo er meist Nembrot geschrieben wird, z. B. in der „Story of Genesis" und im „Cursor Mundi" (vgl. mich Z.-Cor. 1894, S. 189). Da aber beide bekannt waren wegen ihres Hochmuts in Bezug auf ihre Bauten in Babylon, so hat unser Verfasser die Namen hier vermutlich verwechselt, vielleicht aber auch absichtlich vertauscht, denn in der Genesis wird kein Unternehmer des Turmbaus mit Namen genannt, so daß die Einsetzung des Nabugodonosor ihm wohl als eine Berichtigung erscheinen konnte, zumal da Hochmut und Überhebung bei diesem überall stärker hervorgehoben werden als bei Nimrod.

 

551-580

 

Das nächste Stück ist als neuer Abschnitt äußerlich nicht kenntlich gemacht, hebt sich aber dem Inhalte nach so bestimmt ab, daß wir annehmen müssen, der Abschreiber hat das Zeichen am Rande nur vergessen oder durch die Art der Fortsetzung sich zur Weglassung verleiten lassen. Der Übergang wird nämlich durch die Worte „Viele Jahre nachher" gemacht, was auf einen Zusammenhang mit dem Vorhergehenden hinweisen könnte, obwohl ein innrer Zusammenhang nicht besteht, vielmehr etwas ganz Neues kommt.

 

VII. - Viele Jahre nachher lehrte der gute Gelehrte Euklid die Kunst der Geometrie und auch andre verschiedne Künste; durch die Gnade Christi im Himmel durfte er die sieben Wissenschaften lehren: Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Musik, Astronomie, Arithmetik und Geometrie.

(Die dann folgenden Angaben über die Bedeutung der 7 Wissenschaften sind derartig verwirrt und verderbt, daß sie sich gar nicht wiedergeben lassen.)

Dies sind die 7 Wissenschaften, wer sie gut anwendet, kann den Himmel gewinnen. Nun, liebe Kinder, wenn ihr klug seid, mögt ihr Stolz und Habgier fahren lassen und Bescheidenheit annehmen und gute Sitte, wohin ihr auch kommt (V. 561-580).

 

Der Übergang von Nabugodonosor zu Euklid ist gewaltsam und die plötzliche Einmengung der 7 Wissenschaften nicht minder gezwungen. Die Reihenfolge derselben im Quadrivium ist ganz ungewöhnlich, namentlich begegnet die Geometrie sonst niemals an letzter Stelle. Die Erklärungen der einzelnen Wissenschaften sind meist verfehlt, namentlich gehört das, was der Verfasser der Geometrie zuschreibt, nämlich „Falsches vom Wahren zu unterscheiden", der Dialektik oder Logik zu, die manchmal „Ars" genannt wird, so auch art von unserm Verfasser in V. 567. Ob hier nun der Verfasser selbst so arg gesündigt hat, oder ob der Abschreiber die Sache verdorben hat, läßt sich schwer entscheiden; ich möchte aber glauben, daß der Verfasser selbst der schuldige Teil ist, da die sonstigen Fehler des Abschreibers einfachrer Art sind.

 

Ich habe früher diese Stelle sehr eingehend behandelt (Z.-Cor. 1894, S. 195-209) und muß darauf verweisen. Betonen will ich hier nur, daß nach damaliger Auffassung ein sehr enger Zusammenhang zwischen den sieben Wissenschaften und guter Sitte bestand. Schon Alkuin bezeichnete jene als sieben Stufen zur Weisheit, und die sieben Gaben des heiligen Geistes werden auch dazu in Beziehung gebracht, so daß die Schlußbemerkung unsers Verfassers, wer die sieben Wissenschaften gut anwende, könne den Himmel gewinnen, durchaus den Anschauungen seiner Zeit entspricht.

 

Demgemäß passen denn auch die 4 Schlußzeilen, in denen er Bescheidenheit und gute Sitte empfiehlt, vollständig zu diesem Absatze: es liegt darin die Auffordrung angedeutet, durch Anwendung der 7 Wissenschaften Laster ablegen und Tugenden annehmen zu lernen.

Als Beispiele der erstern wählt er die beiden Todsünden Hochmut und Habgier, die besonders oft zusammen genannt werden, als Tugenden Bescheidenheit und gute Sitte ; die letztre, englisch good nurture (gute Erziehung, Zucht), spielt in der Literatur jener Zeit eine große Rolle und wird öfter mit den 7 Wissenschaften in enge Verbindung gebracht, auch gerade in Schriften, die der guten Erziehung dienen sollten (vgl. auch darüber mich a. a. O. S. 206 bis 209).

 

Die Anrede „liebe Kinder", die unser Verfasser hier anwendet, läßt vermuten, daß er die 4 Zeilen irgend einer solchen Schrift entlehnt hat, die für die Jugend bestimmt war, da sich ähnliche Anreden dort sehr häufig finden, während eine solche in unser Gedicht gar nicht hinein paßt.

 

581-692

 

VIII. Die Verse 581-692 enthalten Anweisungen für das Verhalten in der Kirche.

 

Dieses Stück ist zum größten Teile aus einem Gedicht entnommen, das unter dem Titel „Instructions for Parish Priests" im Jahre 1868 von Edward Peacock für die Early English Text Society zum erstenmal herausgegeben wurde (Vol. 31, London 1868 [als Autor: John Myrc; Neuausgabe bei Boydell & Brewer 2000; Nachdruck auch 2004 bei Kessinger Publishing]).

Woodford entdeckte darin ein längres Stück, das sich im maurerischen Gedicht gleichfalls befindet, und teilte den Wortlaut mit (Mas. Mag. II, I30). Es entspricht den Versen 621-658 des Gedichts und umfaßt in den „Instructions" die Verse 268-303.

 

Die Übereinstimmungen gehen aber noch viel weiter, wie ich früher bereits gezeigt habe (Z.-Cor. 1894, S. 209 ff.), und ich bin nach erneuter Untersuchung der Frage zu der Überzeugung gelangt, daß unserm Verfasser eine ältre Form der „Instructions" vorgelegen hat als die in den erhaltnen Handschriften befindliche.

Der Verfasser Johannes Myrcus lebte, jedenfalls im 14. Jahrhundert, in einem Kloster im westlichen England, seine Sprache ist auch durchaus die des westlichen Mittellandes und hilft so den westländischen Ursprung von A [also des Halliwell-Manuskripts] noch mit beweisen, obwohl derselbe an sich schon feststeht. Auch für das Alter von A ist dieser Bestandteil eine weitre Stütze.

 

Bemerkenswert ist nun, daß die ersten 4 Zeilen in der Anredeform vom Verfasser geändert zu sein scheinen. Hier haben wir nämlich die Mehrzahl: „Nun bitte ich euch, gebet gut acht, denn dies müßt ihr notwendig wissen; aber viel mehr müßt ihr wissen, als ihr hierin geschrieben findet" (581-584).

Vom nächsten Verse an aber steht die Einzahl: „Wenn du es darin an Wissen fehlen läßt, bete zu Gott, es dir zu senden, denn Christus selbst er lehret uns, daß die heilige Kirche Gottes Haus ist, das für nichts andres gemacht ist, als darin zu beten, wie das Buch erzählt usw." (585-590).

 

So geht es immer weiter in der Einzahl bis V. 638, aber dann begegnet wieder in einigen Versen die Mehrzahl: „Knieen müßt ihr, sowohl jung wie alt, und eure beiden Hände hübsch aufheben und dann auf diese Weise sagen, nett und sanft ohne Lärm: Herr Jesu, sei Du willkommen usw. (639--643).

 

Nach diesem Gebet, welches bis V. 656 reicht, wird wieder die Einzahl aufgenommen: „So möchtest du sagen oder etwas andres, wenn du kniest bei der Weihe usw." bis zum Schluß dieses Stücks (V.692).

 

Neben dem Verse, mit dem das Gebet beginnt, und neben dem, der die Anweisung fortsetzt, hat die Handschrift das rote Abschnittzeichen. Auf den Inhalt des Stücks weiter einzugehen, halte ich nicht für erforderlich, da diese Anweisung über das Verhalten in der Kirche mit unserm eigentlichen Gegenstande nichts zu tun hat. Ich wende mich daher nun zu dem letzten Stück, welches gleichfalls aus einem zeitgenössischen Gedichte abgeschrieben ist.

 

693-794

 

IX. Die Verse 693 bis 794 enthalten eine Anweisung zu anständigem Benehmen.

 

Es ist eins der zahlreichen Stücke, die im 14., 15. und 16. Jahrhundert in England verbreitet waren, teils in Versen, teils in Prosa, um gute Sitte und Anstand zu lehren. Eine große Sammlung solcher Sachen bildet Vol. 32 der Early English Text Society, herausgegeben von Furnivall (London 1868). Hier ist auch aus dem Cotton MS. Caligula A II im British Museum der „Tractatus Urbanitatis" abgedruckt (S. 13-15), den unser Verfasser in sein Werk mit aufgenommen hat. Furnivall setzt die Handschrift auf etwa 1460, aber nach dem vollständigen Faksimile, welches auch von diesem Stück der Ausgabe unsers Gedichts beigegeben ist, möchte ich ein höhres Alter annehmen, jedenfalls aber muß die von unserm Verfasser benutzte Handschrift erheblich älter gewesen sein.

Die erste Entdeckung dieser Quelle verdanken wir auch Woodford, der das ganze Stück gleichfalls im Masonic Magazine mitteilte (II, 163 f.). An einigen Stellen hat A Abweichungen vom Cotton MS., die einen ältern und bessern Text als Vorlage voraussetzen.

 

Die 4 Verse 775-778 von A fehlen im Cotton MS., sie sind aber sicher kein eigenmächtiger Zusatz in A, sondern in Cot. nur ausgefallen. Aus einer Handschrift des British Museum aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts teilte Woodford etwas später noch eine andre Anweisung von geringerm Umfang über das Verhalten beim Essen mit (Mas. Mag. II, 194), in welcher auch empfohlen wird, „dieses Buch" zu lieben, und sehr viele andre Stücke dieser Art werden als „Buch" bezeichnet.

 

Die englischen Ausdrücke für den Begriff, um den es sich hier handelt, sind nurture (Erziehung), courtesy (Höflichkeit), gentleness (feines Benehmen), governance (Selbstbeherrschung), demeanour (feines Betragen) u. a.

Welch hoher Wert auf die Aneignung eines solchen Verhaltens gelegt wurde, bezeugen die Schriften oft selbst mit starker Betonung. So haben die unten in der Anmerkung angezognen „Bücher" übereinstimmend die beiden Verse

Alle Tugenden sind in curtesy eingeschlossen,

Und alle Laster in vilony (Ungeschliffenheit).

Kein Wunder, daß bei so starker und so weit verbreiteter Betonung der guten Sitte unser Verfasser, ganz im Sinne seiner Zeit, sein Werk mit einer solchen Anleitung zur Selbsterziehung schließen zu sollen glaubte.

 

An die Spitze stellt er als Übergang zwei eigne Verse: „Ferner noch will ich euch predigen, um eure Genossen darin zu unterrichten" (V. 693 f.).

 


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