Abb. 4: Drei betriebswirtschaftliche Bestimmungsgründe für die Entwicklung technischer Innovationen
Die Entwicklungskosten hängen ab
• vom Ausmass des angestrebten technischen Fortschritts, • von der Zeit, die für das Projekt zur Verfügung steht, • von der quantitativen und qualitativen sachlichen Ausstattung des Betriebes, der Personalstruktur und von Erfahrungen aus früheren Projekten, • vom externen technischen Fortschritt.
Die Entwicklungsdauer muss Umweltveränderungen Rechnung tragen, zum Beispiel
• Konkurrenzprodukte setzen sich auf dem Markt durch, • die Nachfragebedingungen wandeln sich, • andere Unternehmen gewinnen durch neue Fertigungsverfahren einen uneinholbaren Produktivitätsvorsprung, • legislative oder administrative Beschränkungen und Auflagen, • Veränderungen von Faktorpreisen, • Verfügbarkeit von Materialien und Ressourcen.
Der Entwicklungserfolg bemisst sich nicht nur an Produkt- oder Prozessparametern, sondern auch:
• an den Produktionskosten, • am Stückerlös, • an den Kosten der Entwicklung sowie • am Zeitpunkt der Verfügbarkeit eines neuen Verfahrens oder Produkts.
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