Schlechthin jedes "Etwas" kann Objekt eines attribuierenden Urteils, einer Beschreibung sein, also auch ein Attribut (oder Prädikat) selbst. Die wichtigsten Elemente von Attributen sind die Begriffe. Ihre Beschreibung geschieht ebenfalls in attribuierenden Urteilen (Begriffs-Urteilen) resp. Aussagen, deren Subjekt ein Begriff ist, der, wohlverstanden, seinerseits bereits Attribut für ein Objekt ist.
Diene Beschreibung von Begriffen kann auf drei Arten erfolgen, nämlich durch Angabe der · 1. Intension · 2. Extension und · 3. Explikation. Wir müssen also drei Gruppen von Attributen von Begriffen auseinanderhalten.
Einige Schwierigkeiten bietet dabei die Verknüpfung der (gar nicht so klassischen) Unterscheidung von Nominal- und Realdefinition mit der von Gottlob Frege (1892) entwickelten Unterscheidung von Sinn und Bedeutung sowie mit derjenigen von Inhalt und Umfang (Trendelenburg) resp. Intension und Extension (Hamilton).
Gerade der Begriff "Bedeutung" stiftet dabei viel Verwirrung, insbesondere wenn man Übersetzungen etwa von Texten von Carnap, Tarski, Quine und Hempel beizieht, wo einmal "meaning" und "sense" beide als "Sinn", ein andermal aber als "Bedeutung" und "Sinn" übersetzt werden; im ersteren Fall heisst es dafür für "reference" "Bedeutung". Schliesslich wird im Deutschen selbst für Freges "Sinn" eher "Bedeutung" gebraucht und Freges "Bedeutung" meist durch "Bezeichnung" ersetzt.
Eingedenk dieser Schwierigkeiten könnte eia umfassende Darstellung von Begriffsbeschreibungen etwa folgendermassen aussehen:
1. Intension
Sie gibt die Bedeutung oder den Sinn eines Begriffes an. Man kann das auch als Begriffs-Inhalt (intensio, complexus) auffassen. Darunter fallen Verbal-, Nominal- und Realdefinitionen.
a) uneigentliche Definitionen
Anknüpfend an Aristoteles' Formulierung, dass "alle diejenigen, welche auf irgendeine Weise mit einem Namen Rechenschaft geben, offenbar nicht die Erklärung (Definition) der Sache geben", kann man zu den uneigentlichen Definitionen dreierlei Verbaldefinitionen (Worterklärungen im engeren Sinn) zählen · als Angabe der sprachlich-etymologischen Herkunft eines Begriffs oder · als Ersetzung eines Begriffs durch ein bekannteres, gebräuchlicheres Wort sowie · zirkumskriptive Definitionen als eine wie immer gefasste "Charakterisierung" oder "Umschreibung" eines Begriffs.
b )Nominaldefinitionen
zeigen, was der Name bedeutet (bei Aristoteles: semainei). Es ist dies eine Setzung. Eike von Savigny (1970) spricht von "Festsetzungen für eine Sprache", und zwar für die Sprache einer einzelnen Wissenschaft. Das ist der einfachste Fall einer Nominaldefinition, eine rein sprachliche Konvention also, wonach für einen bereits bekannten längeren Ausdruck (Definiens) ein neuer, kürzerer Ausdruck (Definiendum) eingeführt wird. Durch diese Art der Definition wird gesetzt, dass das Definiendum synonym (eben: bedeutungsgleich) mit dem Definiens sein soll. Im logistischen Jargon handelt es sich um die "Bedeutungsfestlegung neueingeführter Zeichen nach Massgabe optimaler Verwendbarkeit im Operationszusammenhang eines Axiomensystems" (Müller/Halder 1971).
Eine zweite Gruppe bilden nach Savigny die "Feststellungen über eine Sprache", in denen der vorhandene Sprachgebrauch in verschiedenen Fachbereichen oder in der Alltagssprache untersucht wird. Daraus resultiert oft die Feststellung ganz unterschiedlicher Bedeutungen, von denen dann je nach Zweckmässigkeit eine ausgewählt werden kann. (Genau das haben wir in diesem Kapitel denn auch getan.)
c) Realdefinitionen
Obwohl Aristoteles zwischen der erwähnten Nominaldefinition als Bedeutungsfestlegung (legomenon esti; semainei elaben) und der sogenannten Realdefinition als Festlegung des "Was" (ti estin) unterscheidet, fasst er doch meist beide als "Erklärung" (Definition) zusammen. Die Definition besieht sich auf das "Was" (das Sein) und das "Wesen" (ousia) einer Sache, ja ist Erkenntnis des Wesens, egal ob sie nun "zeigt, was eine Sache ist, oder was der Name bedeutet".
Nun spricht man heute nicht sehr gerne von "Sein" und "Wesen", weshalb man entweder von Sachbestimmung spricht oder die Realdefinition anders fasst (siehe weiter unten).
Dennoch soll die Wesensdefinition kurz vorgestellt werden, da sie die bekannteste, die klassische Art der Definition ist. Aristoteles hat dafür das Schema aufgestellt, wonach jeder Begriff als Art (eidos, species) definiert werden kann durch den darüber stehenden Begriff (Gattung, genos; genus proximum) und den kennzeichnenden (eben: artbildenden) Unterschied (diaphora; differentia specifica), die Merkmale. Das ist leichter gesagt als getan, denn einerseits setzt dieses Vorgehen, d. h. die Einordnung in eine übergreifende allgemeine Gattung als umfassendere Merkmalseinheit, eine sogenannte Begriffspyramide voraus, anderseits lassen sich die meisten Begriffe auf diese Weise gar nicht fassen.
Was die Begriffspyramide anbelangt, so spiegelt sie häufig eine ganze Weltanschauung, und zwar durch Einteilung (divisio) der Gattungen, ist dabei jedoch lückenhaft, d. h. es sind oft Stufen übersprungen, so dass der unmittelbar übergeordnete Gattungs-Begriff gar nicht gefunden werden kann. Ebenso verleitet die Pyramide zu Zirkeldefinitionen, d. h. zu Definitionen, in denen der zu erläuternde Begriff in der Definition selbst wieder auftritt. So heisst es etwa in einem bekannten Wörterbuch der philosophischen Begriffe (Hoffmeister 1955), "Pflanze" könne definiert werden als "pflanzliches sterbliches Lebewesen".
Dennoch nehmen auch heute noch Wörterbücher auf dieses klassische Schema Bezug, wenn sie formulieren: Der Inhalt eines Begriffs gibt die in ihm vereinigten Merkmale (Attribute) des Gegenstandes, einer Gruppe von Gegenständen oder eines Kontinuums an; oder umgekehrt: Er ist der Inbegriff aller das Wesen seines Gegenstandes ausmachenden (d. h. konstitutiven) Merkmale, die insgesamt seine Bedeutung bestimmen.
Interessant ist zu sehen, dass auch Savigny Definitionen als Worterklärungen oder Bedeutungserläuterungen fasst. Verwirrung stiftet dabei, dass er den Begriff 'Inhalt" anders verwendet, nämlich um gerade die nicht-konstitutiven Merkmale zu bezeichnen. Wie geht das im einzelnen: Definitionen als Feststellungen über oder Festsetzungen für eine Sprache kann man als "Behauptungen über eine Sprache" zusammenfassen. Ihnen lassen sich 'Behauptungen in einer Sprache" gegenüberstellen oder in einem Text ausschliessen; das sind bei Savigny die »inhaltlichen Behauptungen", also nähere Kennzeichnungen oder Beschreibungen der Sache, um die es geht.
Soweit so gut. Was bei alledem nun auffällt ist, dass eine Definition immer ein ganzes Begriffs- oder Axiomensystem als schon vorhanden voraussetzt, sind doch auch Merkmale Begriffe. Schon bei der Nominaldefinition als Bedeutungsfestlegung im Aristotelischen Sinne oder als Gleichsetzung eines längeren mit einem kürzeren Ausdruck, eines bekannteren mit einem weniger bekannten muss auf undefinierte Begriffe, Grundbegriffe, kurz auf ein Basisvokabular zurückgegriffen werden. Schon Aristoteles hat formuliert: "Das Erste werden unbewiesene Erklärungen (Definitionen) sein", also z. B. ,Axiome, Postulate, Thesen. Dasselbe gilt für Realdefinitionen als Ortsfestlegungen in einem Begriffsnetz (Begriffspyramide) oder beim Aufstellen eines solchen durch Begriffsbestimmungen. Besonders deutlich wird dies sowohl bei sog. analytischen Definitionen, in denen ein Begriff in seine einzelnen "Bestandteile" zerlegt wird, als auch bei der synthetischen oder genetischen Definition, in der beschrieben wird, wie die Sache, die der Begriff meint, entsteht. Ein bekanntes Beispiel dafür: "Ein Kreis entsteht, wenn ein Punkt sich in gleichem Abstand um einen andern Punkt stetig bewegt."
2. Extension
Im allgemeinsten Sinn kann man darunter die Aufzählung von Gegenständen (genauer: Begriffen) verstehen, die "unter den Begriff fallen". Obwohl man das auch als "Inhalt" betrachten könnte, spricht man hierbei vom Umfang (extensio, ambitus) des Begriffs.
Wiederum stiftet das bereits erwähnte "Wörterbuch der philosophischen Begriffe" erkleckliche Verwirrung, da es behauptet, dieser Aufweis von geeigneten (wirklichen) Gegenständen als Beispielen von solchen, die unter den Begriff fallen, sei die Realdefinition. Genau diese fragwürdigen Angaben hat Georgi Schischkoff in seiner Bearbeitung des Philosophischen Wörterbuchs von Heinrich Schmidt aufgenommen - allerdings nur unter "Definition", der Artikel "Realdefinition" blieb unverändert stehen!
Eine Nominaldefinition dagegen führe - meint das "Wörterbuch der philosophischen Begriffe" - einen Begriff nur auf andere zurück. Demzufolge sei die klassische Definition nach Aristoteles anhand einer Begriffspyramide eine Nominaldefinition (vgl. das Beispiel "Pflanze").
Eine weitere Verwirrung resultiert, wie erwähnt, aus dem Englischen. Empfehlenswert ist, anstelle von "Bedeutung" (1. bei Frege; 2: als Übersetzung von "reference") "Bezeichnung" (engl. "designation") oder "Benennung" (engl. "naming") zu verwenden.
Der Umfang des Begriffe bezeichnet demnach die Gesamtheit der Gegenstände, die er umfasst. Er steckt seinen Anwendungsbereich ab, zeigt die Möglichkeiten des Definierten. Klassisch ausgedrückt: Er ist der Inbegriff der Arten, auf die sich der Begriff bezieht. Moderner: "Die Klasse aller Entitäten, von denen ein Universalterm wahr ist, wird Extension des Terms genannt" (Quine). Naheliegenderweise befasst sich deshalb der Klassenkalkül mit dem Umfang von Begriffen.
Während sich also (nach Carnap) die Theorie der Intension mit Sinn, Bedeutung, Synonymität (und Analytizität) befasst, gehören zur Theorie der Extension Bedeutung im Sinne von Bezeichnung, Benennung und Wahrheit, Bei letzterer spielen einerseits die Frage nach wirklichen oder ,auch nur möglichen Gegenständen, anderseits diejenige nach der "Erfüllung" oder "Interpretation" einer logischen Form (oder Formel) eine gewichtige Rolle.
Sobald man jedoch im Bereich der modernen Logistik mit Ausdrücken arbeitet, in denen Variablen durch Konstanten (Namen, Worte) ersetzt werden, verwischt sich der Unterschied zwischen Intension und Extension resp. er wird hinfällig. Die Logistik umgeht also einen der fünf klassischen Definitionsfehler, der lautet: "Die Definition darf nicht den Umfang des Begriffes angeben, statt dessen Inhalt zu analysieren."
Immerhin kann angemerkt irden, dass bereits Aristoteles auch diese Unterscheidung vorbereitet hat, wenn er sagt: "Bei einigen Begriffen muss man vorher die Wirklichkeit annehmen (das Dass, hoti esti), bei andern vorher verstehen, was das Wort bedeutet, bei andern beides." Den zweiten Fall erläutert er am Beispiel der Geometrie: Hier ist eine Definition zunächst als blosse Nominaldefinition (Bedeutungsfestlegung) zu betrachten, bis ihre reale Möglichkeit (hoti estin) in Lehrsätzen gefordert und nachgewiesen wird. "Was das Dreieck bedeutet, setzt der Geometer; dass es ist, zeigt er." Zur Bedeutungsfestlegung tritt also die Beschreibung der Realisierung den Begriffs. In der Mathematik resp. Geometrie geschieht dies durch Konstruktion und Beweis, in den Wissenschaften durch empirischen Nachweis. In diesem Sinne kaum man von "Verifikation des Begriffs" (Schmidt/ Schischkoff) sprechen (und dies als Realdefinition ansehen).
3. Explikation
Wie erwähnt hat die moderne Logik die Realdefinition neu gefasst. Wolfgang Stegmüller berichtet im Fischer-Lexikon "Philosophie" (1967, 336-340) unter "Wissenschaftstheorie" wie C. G. Hempel drei Verständnisarten herausgehoben hat.
a) Die Bedeutungsanalyse geht vor wie die analytische Definition: "Hier versucht man, einen bereits bekannten Begriff in seine einzelnen Komponenten zu zerlegen, indem man notwendige und hinreichende Bedingungen für die Anwendung des Begriffs angibt." Wie die Nominaldefinition beschäftigt sie sich mit der Bedeutung sprachlicher Ausdrücke, doch im Unterschied zu ihr kann es sich um eine wahre oder falsche Behauptung handeln.
b) Die empirische Analyse gibt ebenfalls notwendige und hinreichende Bedingungen für die Anwendung eines Begriffs an, "aber es wird nicht behauptet, dass diese Bedingungen für den betreffenden Begriff logisch notwendig sind, sondern nur, dass sie von ihm mit naturgesetzlicher Notwendigkeit gelten".
c) Gelten Bedeutungs- und empirische Analysen der Untersuchung eines Begriffs in logischer oder empirischer Hinsicht, so hat die Begriffsexplikation zum Ziel, "einen Ausdruck mit einer mehr oder weniger vagen Bedeutung (Explikandum) durch einen anderen mit einer präziseren Bedeutung (Explikat) zu ersetzen. Dies geschieht dadurch, dass man für den Gebrauch dieses Ausdrucks exakte Regeln formuliert."
Die Explikation basiert dabei auf den vorher genannten Stufen der Bedeutungs- und empirischen Analyse. Erst dann können die exakten Regeln für den Gebrauch des Explikats angegeben werden. Dies "geschieht gewöhnlich durch Einordnung des Begriffs in ein ganzes System von präzisen wissenschaftlichen Begriffen. Daher wird selten nur ein einziger Begriff expliziert, sondern es erfolgt eine gleichzeitige Explikation mehrerer Begriffe", das heisst: "Häufig kann eine Begriffsexplikation nicht anders vorgenommen werden als durch die Aufstellung einer ganzen umfangreichen Theorie. Eine Explikation des Begriffs der logischen Folgerung z. B. kann nur erfolgen durch den Aufbau eines Systems der Logik, und eine Explikation des Begriffs der Wahrscheinlichkeit bedeutet nicht weniger als die Errichtung einer ganzen Wahrscheinlichkeitstheorie."
Damit ist die Explikation in die Nähe des Aufbaus eines Begriffsnetzes (oder einer Begriffspyramide) gerückt. Sie gibt den gesamten Kontext - im Extremfall eine ganze Wissenschaft resp. ein Forschungsgebiet - an, in welchem sich der Begriff resp. sein Gegenstand befindet. Wichtig ist dabei festzuhalten, dass es sich nicht wie bei der Nominal- oder echten Definition darum handelt, einen längeren Ausdruck durch einen bedeutungsgleichen kürzeren zu ersetzen (das Explikat muss nämlich dem Explikandum ähnlich sein); und im Unterschied zur Umfangsangabe liegt das Schwergewicht nicht im Aufweis von Gegenständen, die unter den Begriff fallen. Vielmehr geht es auf dieser Basis um die Einbettung eines präzisen Begriffs in einen Gesamtzusammenhang (von ebenfalls präzisen Begriffen).
Zusammenfassend zur Definition
In einer simplifizierenden Formel zusammengefasst könnte man also sagen:
1. Bedeutungsfestlegung oder -analyse (Intension) liegen im attributiven Bereich; die Definition im Sinne einer Bedeutungserhellung (Nominaldefinition) oder Wesensbestimmung (Realdefinition) "erklärt" nicht die Sache, sondern nur den Begriff (nomen; logos). Sie ist eine blosse Feststellung oder Festsetzung, die noch des Aufzeigens des Dass, des Sachaufweises bedarf (denn, wie Aristoteles formuliert: "Der Begriff bezeugt die Erscheinungen, und die Erscheinungen bezeugen den Begriff").
2. Damit stellt die empirische Analyse oder die Umfangsangabe (Extension) quer zu Verbal-, Nominal- und Realdefinition die Verbindung vom attributiven Bereich zur "Sache selbst" (d. h. zum Objekt) her. Von der Bedeutungsfestlegung und "realen Forderung" führt der Weg zum konstruktiven oder empirischen Nachweis der Wirklichkeit (des Begriffs).
3. Die Explikation schliesslich knüpft das ganze Geflecht von Kreuz- und Querverbindungen innerhalb und zwischen den beiden Bereichen.
An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass anders als in der Logik und Wissenschaft etwa bei Hegel der (philosophische) Begriff das Wesen selber ist, "das eigene Selbst des Gegenstandes", und damit ist das System der Begriffe das System der Wirklichkeit.
Arten von Begriffen
Wissenschaftliche Begriffe
Die wissenschaftlichen Begriffe (logos, ennoia; conceptus, notio) selbst lassen sich nun in drei Gruppen zusammenfassen (Wolfgang Stegmüller 1967):
1. klassifikatorische, durch die ein bestimmter Bereich von Gegenständen in zwei oder mehrere einander ausschliessende Arten eingeteilt wird (auch: Eigenschafts-, Dispositionsbegriffe)
2. komparative (auch: Ordnungs-, Beziehungs-, Relationsbegriffe, topologische Begriffe), welche Vergleichsfeststellungen erlauben
3. quantitative (auch: metrische Begriffe oder Funktionsbegriffe), mit denen Gegenstände oder Ereignisse dadurch charakterisiert werden; dass man ihnen Zahlenwerte zuschreibt.
Diese von Rudolf Carnap entdeckte Stufung hat durch Stanley S. Stevens (1946) auch in den empirischen Sozialwissenschaften Einzug gehalten. Man spricht dabei von "Niveau", auf dem etwas festgestellt oder beschrieben wird. Die Beobachtungsmerkmale (genauer: Beobachtungsgrössen) werden als Variablen gefasst, die einem bestimmten Skalenniveau zuzuordnen sind:
1. Nominalskala (Alternativen oder Gruppen ohne Rangordnung): Variablen auf Nominalniveau
2. Ordinalskala (Gruppen mit Rangordnung ): Variablen auf Ordinalniveau
3. Intervall- und Rationalskala (numerische Messwerte ohne oder mit "absolutem" Nullpunkt): Variablen auf Intervall oder Rationalniveau.
Logische Einteilung
In der Logik gebräuchlich ist ferner eine zweite Dreiheit:
a) Gegenstandsbegriffe (resp. Gegenstandsvariablen)
b ) prädikative Begriffe (resp.. Prädikatsvariablen)
c ) Operatoren (Quantoren) und Junktoren (Verknüpfungen).
Einteilung nach Begriffsumfang
Eine andere Unterscheidung, die sich vorwiegend an den Begriffsumfängen orientiert, ergibt folgende Dreiheit
a) Individualbegriffe Einzelbegriffe; individualisierende, "konkrete" Begriffe, die dazu dienen, historisch einmaIige Gegenstände, Erscheinungen und Vorgänge in ihrer Besonderheit zu erfassen und darzustellen; auch Namen. (Nach einer von der Scholastik eingeführten Unterscheidung sind abstrakt die Begriffe und Namen von Eigenschaften, Verhältnissen und Zuständen, während konkret die Gegenstandsnamen sind.)
b) Allgemeinbegriffe Gattungs-, Art-, Klassen-, Sammel-, Kollektivbegriffe, Inbegriffe, Universalien; Ordnungsbegriffe im klassischen Sinn; auch "abstrakte", generalisierende, theoretische, logische, mathematische, metaphysische Begriffe.
c) imprädikative Begriffe Sie liegen dann vor, wenn ein Objekt unter Bezugnahme auf eine Gesamtheit eingeführt wird, welcher das betreffende Objekt selbst angehört. Das geschieht häufig in der Mathematik und in Zirkeldefinitionen.
Ebenfalls an Begriffsumfängen ist die nahstehende Dreiheit mit ihren jeweiligen Untergliederungen orientiert:
a) Homogene oder koordinierte Begriffe sind Arten derselben Gattung; dazu gehören: · disjunkte Begriffe (deren Umfänge sich nicht berühren), z. B. Mann - Weib, Hund - Katze · konträre Begriffe (die Endpunkte bezeichnen" zwischen denen ein kontinuierlicher Übergang möglich ist; auch: polare Begriffe), z. B. weiss - schwarz, grob - fein, Tugend - Laster, lieben - hassen · kontingente Begriffe (deren Umfänge sich berühren; meist Begriffe, die in einer Reihe, deren Endglieder konträre Gegensätze bilden, nebeneinander stehen) z. B. Pflanze - Tier; dagegen nicht: Pflanze - Mensch · Wechselbegriffe sind umfangsgleiche (äquipollente) Begriffe, die nicht inhaltsgleich sind · korrelative Begriffe (als Glieder einer und derselben Relation), z. B. Eltern - Kinder, Ursache - Wirkung · interferierende Begriffe sind solche, deren Umfänge einen gemeinsamen Teil enthalten. Man sagte früher auch, ihre Umfänge kreuzen sich, z. B: Neger - Sklave, Dampfschiff - Kriegsschiff
b ) Heterogene Begriffe gehören nicht zur selben Gattung: · disparate Begriffe gehören zu verschiedenen Begriffsnetzen. Sie sind - ohne Gegensätze zu sein - unverträglich miteinander, da sie keine gemeinsamen oder sogar einander widersprechende Merkmale besitzen, z. B. Tugend - Dreieck, Verstand - Tisch · kontradiktorische Begriffe entstehen durch rein formale Negation, d. h. durch Verneinung eines Begriffs, z. B. weiss - nicht-weiss, sterblich - unsterblich
c) Subordinierte Begriffe verhalten sich wie Art und Gattung. Subsumieren heisst, einen Begriff von engerem Umfang (Artbegriff) einem von weiterem (Gattungsbegriff) unterordnen, in seinen Umfang einbeziehen.
Selbstverständlich ist für diese eben genannten Arten von Unterscheidung stets ein Vergleich von zwei oder mehreren Begriffen notwendig.
Weiter Unterteilung
Eine weitere Art von Unterscheidung von Begriffen lautet:
Eigenschaftsbegriffe,
Dispositionsbegriffe,
Funktionsbegriffe,
Strukturbegriffe,
Relationsbegriffe, wie Analogie, Konnex, Korrelation, Substitution, Interdependenz, Subsumption, Isomorphie, Äquivalenz
genetische
Begriffe,
Gegenstandsbegriffe,
Wolfgang Stegmüller (1967) führt noch weitere Begriffe in die Diskussion ein: · Eigenbegriffe (343) · physikalische Begriffe (343) · theoretische Begriffe (348) · abstrakte Begriffe (349) · metaphysische Begriffe (349) · mathematische und logische Begriffe (355).
Literatur
Johannes Hoffmeister: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. Hamburg: Meiner 1955. Heinrich Schmidt/ Georgi Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch. Stuttgart: Kröner 11. Aufl. 1951, 18. Aufl. 1969. Wolfgang Stegmüller: Wissenschaftstheorie. In Alwin Diemer, Ivo Frenzel (Hrsg.): Philosophie. Frankfurt am Main: Fischer Bücherei 1967, 334-360. Eike von Savigny: Grundkurs im wissenschaftlichen Definieren. München: Deutscher Taschenbuch-Verlag 1970. Max Müller, Alois Halder: Kleines philosophisches Wörterbuch. Freiburg: Herder, Herderbücherei 1971.
Aus einem Manuskript "Zur Systemphilosophie", März 1977.
Dr. phil. Roland Müller,
Switzerland / Copyright © by Mueller Science 2001-2016 / All rights reserved Webmaster by best4web.ch |