Vereinzelte Aspekte der Freimaurerei
Dieter A. Binder: Die Freimaurer. Geschichte, Mythos und Symbole. Wiesbaden: Marix-Verlag 2009.
Zu den wichtigsten und informativsten Büchern über die Freimaurerei in den letzten Jahrzehnten gehört unbestreitbar von Dieter A. Binder „Die diskrete Gesellschaft“ aus dem Jahre 1988, zehn Jahre später als Herder-Taschenbuch unter dem Titel „Die Freimaurer“ erschienen und bis 2008 mehrfach aufgelegt. Vom alten Titel erschien 2004 parallel dazu eine leicht erweiterte Neuauflage.
Umso enttäuschender ist das neueste Buch aus seiner Feder.
Der Autor
Dieter Anton Binder, 1953 geboren, studierte in Graz Wien und Bonn und doktorierte bereits mit 23 Jahren mit einer Arbeit über „Dollfuss und Hitler“ in Geschichte an der Karl-Franzens-Universität Graz; nach sieben Jahren Assistentenzeit habilitierte er sich daselbst in Neuerer Österreichischer Geschichte und Zeitgeschichte. Seit 2003 ist er auch Professurleiter an der Fakultät Mitteleuropäische Studien der Andrássy Universität in Budapest und daselbst seit 2006 Dekan der Fakultät.
Eine Sammlung von Aufsätzen und Texten aus andern Büchern
Nirgends in diesem kleinen Werk steht, dass es sich um eine Sammlung von Aufsätzen aus verschiedenen Jahren sowie aus Kapiteln oder Absätzen aus Büchern von Binder selbst handelt. Das ist wissenschaftlich nicht sauber. So erschien etwa der Text „Freimaurerei und der Spieltrieb des 18. Jahrhunderts“ in nur leicht veränderter Form bereits in Band 13 des „Jahrbuchs der österreichischen Gesellschaft zur Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts“ 1998 (erschienen 1999). Ein ähnlicher längerer Text – mit Betonung des Themas „Freimaurer und Gentleman“ - findet sich auch im Sommerheft 2001 der Schweizer Freimaurer-Rundschau „Alpina“.
Weitere Beispiele folgen weiter unten. Zu beachten ist auch das umfangreiche Publikationsverzeichnis des Autors. http://www.hlkstmk.at/index.php?option=com_content&task=view&id=96&Itemid=39 http://www.andrassyuni.hu/_userfiles/file/MES/publikationen_professoren/publikationen_binder.pdf
Das Bändchen spiegelt die geschlossene universitäre Laufbahn des Autors: Es ist reichlich akademisch. Man könnte es mit einer Formel von Binder selbst (101) ausdrücken: „intellektuell überbelichtet“.
Die Texte richten sich also nicht an ein allgemein interessiertes Publikum. Auch für Freimaurer sind sie nur bedingt erhellend. Wer das „Internationale Freimauer-Lexikon“ (IFL) im Bücherschrank hat, erfährt nicht viel Neues. Es ist 1932 von Eugen Lennhoff und Oskar Posner herausgegeben und im Jahr 2000 leicht ergänzt worden – von Dieter A. Binder.
Schwergewicht im 18. Jahrhundert
Der Inhalt des Büchleins entspricht keineswegs dem Untertitel „Geschichte, Mythos und Symbole“. Zutreffender wäre etwa: „Vereinzelte Aspekte der Freimaurerei“.
Auf den knapp 140 Seiten Text werden im wesentlichen folgende Fragen behandelt: Wie und warum bauen die Freimaurer am Salomonischen Tempel? Ist der Freimaurer ein Gentleman oder gar Ritter? Wie könnte ein freimaurerisches Netzwerk aussehen? Wie kam und kommt es immer wieder zu Verschwörungstheorien? Was sind „reguläre“ Freimaurerlogen?
Leider werden fast alle Fragen nur mit Erläuterungen aus dem 18. Jahrhundert beantwortet. Für den „Gentleman“ und die damit verbundene „Selbsterziehung“ muss beispielsweise Freiherr von Knigge (1788) herhalten, für die „Vielfalt freimaurerischer Formen“ der androgyne „Mopsorden“ (ca. 1740-1780). Nicht viele Leser faszinieren dürfte die ausserordentlich detaillierte Beschreibung von freimaurerischen Netzwerken in Österreich in der Zeit von etwa 1770-1811 (61-85; die Loge „Zur wahren Eintracht“ und Karl Borromäus Graf von Harrach).
Für die Zeit von 1800 bis heute gibt es nur die Seiten 101-115, in Zusammenhang mit den Weltverschwörungstheorien, sowie das Kapitel über die „Landmarken“ (132-141). Eingeschoben (119-128) ist unnötigerweise eine deutsche Übersetzung der „Alten Pflichten“, ohne freilich die Namen der Übersetzer anzugeben (Kirchmeyer, Dieter Möller, Vollkammer und Kurt Bona). Die Einleitung ist wörtlich aus dem IFL (2000, 17) übernommen, nur dass aus dem Plural „Steinmetzen“ unschön „Steinmetze“ (117) gemacht wurde; bereits 1932 (13) hiess es richtig „Steinmetzen“. Schade auch, dass die Version von 1723 nicht mit derjenigen von 1738 und 1754 verglichen wurde. Die Selbstdarstellung der Grossloge „Lessing zu den drei Ringen“ in der tschechoslowakischen Republik (130-131) ist schon im IFL von 1932 (25-26) zu finden.
Für die Verschwörungstheorien hält sich Binder sehr stark an Johannes Rogalla von Bieberstein (z. B. an eine Kurzfassung, die 2002 in den „Beiträgen zur Dreigliederung, Anthroposophie und Kunst“, Heft 49/59, erschienen ist).
Die Freimaurer bauen erneut am Salomonischen Tempel
Die Idee, mit dem Salomonischen Tempel anzufangen, ist bestechend, wobei die Verknüpfung mit Lessings „Ernst und Falk“ (1778-80) durchaus sinnvoll ist. Das Kapitel „Das Symbol des Salomonischen Tempels“ ist wörtlich dem Sammelband „Gott-Bild“ (1997, 173-181) entnommen; daher ist der Hinweis auf das Christentum sinnvoll. (Einzig ganz am Schluss sind ein paar Sätze aus „Ernst und Falk“ weggelassen resp. auf Seiten 45-46 verschoben worden und ein Zitat von Ramsay und aus den Landmarken auf Seite 12.) „’Das Symbol
stammt aus dem Alten Testament und nimmt zugleich das Hauptziel des Neuen
Testaments auf: die Nächstenliebe’ (Alexander Giese, 1988).
Binder betont, dass alle Rituale der Johannislogen - also der Logen, welche die drei grundlegenden Grade der Freimaurerei bearbeiten – in das Bild dieses Tempelbaus eingebettet sind: „Das Ritual für
den Lehrlingsgrad stellt die Arbeit an sich selbst in den Vordergrund, während
das für den Gesellengrad die Pflege der Gemeinschaft betont. Im Psychodrama des
Meisterrituals wird die Schaffung des ‚neuen Menschen’ verdeutlicht, indem der
‚alte Mensch’ seine Todesangst überwindet, stirbt und wieder aufgerichtet zu
neuem Leben erwacht (Klaus Horneffer; Wolfgang Scherpe).
Der Freimaurer wird zum Gentleman erzogen
Ausgesprochen originell sind die Überlegungen Binders zum Thema „Freimaurerei oder Die Erziehung zum Gentleman“. Er setzt mit der folgenden Beobachtung ein: „Der Maurer wie
der Gentleman müssen neben einem tadellosen Ruf und einem gesitteten
Lebenswandel bestimmte Bildungsmerkmale aufweisen, die durch ein entsprechendes
Erziehungsmodell gewährleistet werden. Die Freimaurerei erwartet von ihren
Mitgliedern, dass sie sich auch im alltäglichen Leben entsprechend verhalten
und dass sie durch die feste Bindung an eine Loge und einen charakteristischen
Ausbildungsgang ein spezifisches Gruppengefühl entwickeln.
In insgesamt vier Kapiteln (26-30; 40-44; 49-55; 56-60) spürt Binder der Verpflichtung zum Arkanum, dem Prinzip der Selbsterziehung und der Erziehung zur gesellschaftlichen Verantwortung nach. Die zweiten zwei Kapitel sind wörtlich aus der Auflage 2004 der „diskreten Gesellschaft“ (151-158) abgeschrieben. Man könnte hier von einem Selbstplagiat sprechen.
Der Freimaurer ist sowohl für sich selber als auch für die Gemeinschaft verantwortlich. Binder kann sich dabei auf den deutschen Autor, Philosophen und Theologen Heinrich Zschokke stützen, der im Alter von 24 Jahren (1795) in die Schweiz kam und seither als Politiker, Volksaufklärer und Schulgründer eine fruchtbringende Tätigkeit entfaltete. „In einem
allgemeinen staatsbürgerlichen Kontext hat Heinrich Zschokke in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts unermüdlich darauf hingewiesen, dass ein Bürger
niemals Privatsphäre allein leben kann, sondern immer auch Repräsentant seiner
Gruppe zu sein hat. Es ist eine Erziehung hin zu einer Gesellschaft, die nach
den bitteren politisch und religiös bedingten Zerwürfnissen langsam die
‚Umstrukturierung und Neuorganisation ihrer Hierarchien und Statuten’ durchlebt
(Jacques Revel, 1991). Die klassischen Bezugsrahmen, die Religion und die
politische Macht, sind zum einen verblasst, zum anderen noch nicht endgültig
Allgemeingut, daher sind ‚Streitgespräche über Religion, Nation oder Politik’
ausdrücklich obsolet (Charges, VI, 2 [vgl. auch 40-41]). In seiner
Würdigung Heinrich Zschokkes (1771-1848) charakterisierte Eugen Lennhoff (1932)
dessen Verständnis von Freimaurerei als ein ‚Mittelglied’ zwischen Kirche und
Staat, als ‚fehlenden Ring in der zerbrochenen Kette’ von staatlicher und
religiöser Autorität.
Ob damit der gesamte Gehalt der Freimaurerei – oder gar ihr Kern, ihr Wesen – erfasst ist, bleibe dahingestellt.
Die „alten“ Landmarken
Im Unterschied zu den sogenannten „Alten Pflichten“ werden die Landmarken selten „alt“ genannt. Die ersten ausführlichen Formulierungen stammen ja auch erst aus der Zeit nach 1850. Die in den von Grossmeister George Payne 1720 zusammengestellten „General Regulations“ (Pt. 39) erwähnten „alten Landmarken“ sind unbekannt geblieben. Das etwas ironisch formulierte Kapitel „Vom vergeblichen Bemühen um eine einheitliche ‚reguläre’ Freimaurerei“ ist wie dasjenige der „Alten Pflichten“ überflüssig. Es folgt weitgehend dem Text im IFL (27-34). Zahlreiche Formulierungen kommen schon wörtlich in der ersten Ausgabe von 1932 vor. Sinnvoll wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema gewesen, denn dann hätte sich gezeigt, dass offenbar bereits vor Mackey Landmarken aufgestellt wurden, beispielsweise 1856 von der Grossloge von Minnesota 26 und von Rob Morris 17; siehe u. v. a.: http://hariam.org/CHWR/011landmarks.html
Ab und zu schleichen sich bei Binder feinste Nuancierungen ein. Aus dem „Bauhüttengebrauche“ wird der „Bauhüttenbrauch“ (134). Oder der Satz „Angesichts herrschender Zustände ist dies dringend notwendig“ (2000, 32) wird zu: „Angesichts der herrschenden Zustände sei dies dringend notwendig“ (137). Oder die Bibel, „the Volume of the Sacred Law“, wird reduziert zum „Sacred Law“ (137). Aus dem „Tropus“ von 1932 (29) wurde ein „Topos“ (135). Punkt 2. der „Basic Principles“ von 1929 wurde nicht als solcher gekennzeichnet (136). Entgangen ist Binder dafür die Nuance des Wechsels von 1949 zu 1989, nämlich vom Glauben an „the Supreme Being“ zum Glauben an „a Supreme Being“ (137, 138). Schade auch, dass er die pointierten Klarstellungen der englischen Grossloge zu „Freemasonry and Religion“ vom Jahre 1985 nicht berücksichtigt. Da wird nämlich präzisiert: „The names used
for the Supreme Being enable men of different faiths to join in prayer (to God
as each sees Him) …
Binder kann’s nicht lassen, die United Grand Lodge of England, der er einen „imperialen Gestus“ zuschreibt (58), als „Gralshüterin“ (140, 182) der - schnippisch gemeinten - „reinen Lehre“ (bereits 12, 31, 45) zu karikieren.
Das Büchlein ist rasch kompiliert …
Die Zusammenstellung der Texte ist raffiniert. So besteht das – abschreckende, weil mehr Fussnoten als Text aufweisende - „Vorwort“ aus der Einleitung zum Aufsatz über den Spieltrieb (1999). Das nächste Kapitel über die „Frühgeschichte“ enthält Stellen aus dem Vorwort des IFL (2000, 11-12), welche ebenfalls im Vortrag vor der Aaraurer Freimaurerloge „Zur Brudertreue“ vorkommen (siehe auch die „Alpina“), http://www.brudertreue.ch/bt3f10.html die dann von dort her – mit Einsprengseln aus dem „Spieltrieb“ - fortgesetzt werden bis zum Schluss des kurzen Kapitels. Die Fortsetzung folgt 15 Seiten weiter hinten für das ganze Kapitel „Freimaurer und Gentleman“ und setzt sich 10 Seiten später erneut fort, usw.
Das Werk scheint rasch kompiliert worden zu sein. So folgen sich die gleichen englischen Zitate aus den „Alten Pflichten“ innerhalb von zehn Seiten (10; 20; vgl. 59); die deutsche Übersetzung der gesamten „Pflichten“ kommt 100 Seiten später (120; vgl. 89). Sie heissen in den Fussnoten anfänglich „The Constitutions“ (10-11; 20; 27, 29, 38), später „Charges“ (41; 56-59). Auf den Seiten 89, 91, 93 und 128 werden Zitate aus den „Alten Pflichten“ schon gar nicht mehr in den Fussnoten nachgewiesen. Auf Seite 94 schliesslich erscheint die Quellenangabe sogar im laufenden Text, als „Alte Pflichten IV“.
Ziemlich einsam steht ein vierseitiger Exkurs über die Hochgrade (45-48). Über 100 Seiten später stehen im Glossar erstaunlicherweise sechs kleingedruckte Seiten (159-164) erneut über die Hochgrade. Dieselben sind wörtlich aus der Auflage 2004 der „diskreten Gesellschaft“ (276-281) übernommen. Im ersten Satz verweist „das vorliegende Buch“ auf jenes Buch, nicht auf das hier rezensierte.
Das Kapitel „Symbole der Freimaurer“ umfasst eine einzige Seite und sechs Zeilen (144-145).
.. unsorgfältig zusammengestellt und …
Viele Literaturangaben, kommen nur in Fussnoten vor, nicht aber bei der „weiterführenden Literatur“. Sowohl ein Sach- wie ein Namenregister fehlt.
Ein Zeichen mangelnder Sorgfalt zeigt sich auch darin, dass die einzigen freimaurerischen Abbildungen, nämlich drei Arbeitstafeln (142-143, 181), nicht datiert sind und Herkunftsangabe wie Quellennachweis fehlen. Die Angaben hätte Binder der „Diskreten Gesellschaft“ entnehmen können.
Das Literaturverzeichnis entbehrt ebenfalls der Genauigkeit. Prinzipiell sind die Originalausgaben auf Englisch, Französisch, Italienisch, usw. nicht angegeben. Die beiden Bücher über die „Arbeitstafeln“ von Klaus C. Feddersen sind nicht 1986 und 1987 (auch 24) herausgekommen, sondern 1982 und 1986. Charles von Bokors „Winkelmass und Zirkel“ erschien bereits 1980 (siehe 88), nicht erst 1988; Dierickx „Freimaurerei“ bereits 1968, nicht erst 1999 (oder 90:1975); Franz Carl Endres’ „Symbole der Freimaurerei“ erstmals 1933, Runkels „Geschichte Der Freimaurerei“ erstmals 1931-32, usw.
Andersons Geschichte der Freimaurerei erschien nicht erst im „New book of Constitutions“ von 1738, sondern, kürzer, bereits in der ersten Ausgabe von 1723 (21). Als „sonderbare Geschichtsklitterung“ (117) hat er sie schon im IFL (2000, 17) klassiert. Dass es sogar eine „traurige Geschichtsklitterung ohne jeden Wert“ sei, stand bereits im IFL von 1932 (Sp. 67).
In den Fussnoten möchte man verbessern: Knigges „Umgang mit Menschen“ erschien 1788, nicht erst 1993 (11), Eliades „Das Heilige und Profane“ erschien erstmals auf deutsch 1957, nicht erst 1998 (53), Der stille Krieg der Freimaurerei“ von Pachtler erschien in der ersten Auflage nicht 1878 (105), sondern 1873. Alfred Rosenbergs „Mythus“ erschien erstmals 1930, nicht 1938 (107).
… schlecht auf Korrekturen gelesen worden
Ab und zu stösst man auf Tippfehler, und Namen sind falsch geschrieben, beispielsweise: John Robinson (86; statt Robison), Ernst Jouin (106; statt Ernest), Albert Mackay (133 – schon im IFL, 1932, 27; hier jedoch S. 8 korrekt, statt Albert Gallatin Mackey).
Der Schrift „L’Ordre des Francs-Maçons trahi“ von 1745 folgte 1778 nicht ein weiteres Werk mit dem selben Titel, es ist nur die 2. Auflage. Der Untertitel hiess damals in der 1. Auflage nicht „et le Secret des Mopses révélé“ (33; nach IFL 1932, Sp. 1057), sondern „revelé“, und in der 2. Auflage nicht „révellé“, sondern „révélé“. Eine neuere deutsche Übersetzung mit einem erhellenden Nachwort erschien 1973 von Reinhold Mueller.
Der „raue Stein“ (49) im „Handbuch des Freimaurers“ der Forschungsgruppe Alpina (1999) wird mit „h“ geschrieben. In der Auflage 2004 der „diskreten Gesellschaft“ (151) hat Binder noch korrekt zitiert. In der Fussnote auf Seite 133 wiederholen sich „178-183“. 1913 wurde die „Universale“ oder „Allgemeine“, nicht „Internationale“ (140) Freimaurerliga gegründet. Dass sie heute „als Weltliga der Freimaurer agiert“, ist nicht bekannt. Diese Fehlangabe steht schon in einer Fussnote im IFL (2000, 34). Die antifreimaurerischen Traditionen gipfeln nicht „im Begriff der Punkte-Brüder“ (145), sonder der „Dreipunktebrüder“ (154).
Ohne Bezug zum Haupttext: ein umfangreiches Glossar
Einen gewichtigen Fremdkörper am Schluss bildet das 37seitiges Glossar, das mit dem übrigen Text nichts zu tun hat. Es handelt sich um eine Übernahme und Erweiterung aus Binders „Die diskrete Gesellschaft“ von 1988. Wesentliche Ergänzungen betreffen etwa die Hochgrade, das Licht, Minimalbedingungen und Sonderlogen. Geändert haben die Seiten der Säulen: 1988 stand der Buchstabe B auf der rechten Säule, 2009 ist es der Name der linken Säule (149; vgl. 16); in einer Fussnote (14) steht er allerdings wieder auf der rechten Säule. Anderswo (164) macht dem B auf der linken Säule das J den Platz streitig. Br:. Br:. Kommt zweimal vor (149 und 151), desgleichen M:. v:. St:. (149 und 169) und W:. S:. Sch:. (149 und 183). Dass die Frauen von Maurern in den „Alten Pflichten“ als „Schwestern“ bezeichnet wurden (176), ist nicht richtig; im dort angehängten „Lehrlingsgesang“ fehlt just die Strophe, worin steht „No Mortal can more The Ladies adore“; sie kommt erst in „Jachin and Boaz“ (1762) vor. (Die falsche Angabe steht schon im IFL von 1932, Sp. 1445.)
Es wäre eine schöne Aufgabe gewesen, die mitunter ausführlichen Erläuterungen des Glossars mit den Beträgen im Haupttext zu vereinen.
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