Home William Smith: The Charges of a Free Mason, 1735

 

 

The Charges of a Free-Mason/ A short charge to be given to new admitted brethren.
In William Smith: Pocket Companion for Free-Masons. London: E. Rider/ Dublin: E. Rider, T. Jones, J. Pennel 1735;
u. d. T.: The Free Mason’s Pocket Companion. London: John Torbuck 1738, 13-23 und 42-44;
Neuausgaben Edinburgh: W. Cheyne 1752; Edinburgh: James Reid 1754;
Nachdruck zusammen mit Schriften von Fifield D’Assigny [Dassigny] 1738-44, Bloomington, Ill.: Masonic Book Club 1974.
 

 

Englisch:

http://academialodge.org/article_charge_apprentice.php

auch ganz am Schluss von:

http://www.phoenixmasonry.org/the_builder_1925_may.htm

ferner:

http://www.tntpc.com/252/philalethes/p95dec.html

http://www.archive.org/stream/giftemblem00newyrich/giftemblem00newyrich_djvu.txt

http://kpoulin1.wordpress.com/2009/04/13/the-masonic-testimony-part-3/

http://www.craftmasonry.net/documents/rezon_charges.php

http://stlaurencelodge.org.uk/wp-content/uploads/2010/10/Charge.pdf

http://www.phoenixmasonry.org/freemason_at_work.htm

http://www.masoniclib.com/images/images0/650107931635.PDF

usw.

Kommentar von Norman B. Spencer, 1947:

http://quatuorcoronati.com/wp-content/uploads/2010/07/NB-Spencer-Who-Wrote-our-Ritual-ex-UM-167Vol07-No01.pdf

 

 

Deutsche Übersetzung von Fritz Blum und Dieter Möller bei:

Douglas Knoop, Gwilym Peredur Jones: The Genesis of Freemasonry. 1948; Nachdruck London 1978;
dt.: Die Genesis der Freimaurerei. Bayreuth: Quatuor Coronati 1968, 246-247, siehe auch 245, 259-260.

engl:

http://www.phoenixmasonry.org/genesis_of_freemasonry.htm

 

 

Andere Übersetzungen bei:

Gründliche Nachricht von den Frey-Maurern, nebst beygefügter historischer Schutz-Schrifft. Franckfurt am Mayn: In der Andreäischen Buchhandlung 1738; 2. Aufl. 1740, 51-53
http://digital.wlb-stuttgart.de/digitale-sammlungen/seitenansicht/?no_cache=1&tx_dlf[id]=41&tx_dlf[page]=62&Seite=&cHash=a399ab111b35418cba84f9cbae6b8c28

 

August Horneffer: Freimaurerisches Lesebuch, 1927; II, 11-14, 4. Aufl. 1951, 10-13 (nach Georg Kloss: Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung, 1846, 328-330)

Will-Erich Peuckert: Geheimkulte. Heidelberg: Pfeffer 1951 (635 Seiten);
Reprint Hildesheim: Olms 1988; ungekürzte Taschenbuchausgabe München: Heyne 1996, 612-614.

 

 

William Preston hat den Text von William Smith in den verschiedenen Auflagen seiner „Illustrations of Masonry“ (1772 bis 1812) laufend umgearbeitet und erweitert.

Dazu ein paar Beispiele und eine deutsche Übersetzung von

Karl Christian Friedrich Krause: Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft. Zweite Ausgabe, Zweiter Band, 2. Abtheilung, 1821, 158-167.

 

 

Eine kurze Belehrung, neu aufgenommenen Brüdern zu geben

(Die Pflichten eines Frei-Maurers)

 

Ihr werdet nun durch die einstimmige Zustimmung unserer Loge als ein Genosse unserer uralten und höchst ehrenwerten Gesellschaft: aufgenommen, uralt, da sie seit unvordenklicher Zeit besteht, und ehrenwert, da sie in allen Dingen danach strebt, den Menschen so zu machen, dass er ihren ruhmreichen Lehren nahezu völlig entsprechen wird.

Die grössten Monarchen aller Zeitalter sowohl in Asien und Afrika wie auch in Europa waren Förderer der Königlichen Kunst, und manche von ihnen haben als Gross-Meister den Maurern in ihren jeweiligen Gebieten vorgestanden und haben es als keine Minderung ihrer kaiserlichen Würden angesehen, sich auf die gleiche Ebene mit ihren Brüdern in der Maurerei zu stellen und so wie sie zu handeln.

 

 

Der Welt grosser Baumeister ist unser oberster Meister, und der untrügliche Massstab, den er uns gegeben hat, ist der, mit dem wir arbeiten.

 

Religiöse Streitigkeiten werden in der Loge niemals geduldet: denn als Maurer folgen wir nur der allgemeinen Religion oder der Religion der Natur. Diese ist der Mörtel, der Menschen der verschiedensten Grundsätze in einem heiligen Bunde vereinigt und diejenigen zusammenbringt, welche einander am fernsten standen.

 

Es gibt  drei allgemeine Hauptpflichten, welche die Maurer sich immer einschärfen sollten, nämlich gegenüber Gott, unseren Nächsten und uns selbst.

 

Gegenüber Gott, indem wir seinen Namen nie anders als mit der ehrfurchtsvollen Scheu erwähnen, die dem Geschöpf gegenüber seinem Schöpfer geziemt, und auf ihn immer als das Summum Bonum zu schauen, dessen uns zu erfreuen, wir auf die Welt kamen, und in diesem Sinne all unser Tun und Trachten zu ordnen.

 

Gegenüber unseren Nächsten, indem wir nach dem Winkelmasse oder so handeln, wie wir behandelt werden möchten.

 

Gegenüber uns selbst, indem wir jede Unmässigkeit und Ausschweifung vermeiden, durch die wir unfähig zur Ausübung unserer Arbeit gemacht oder zu einem Benehmen veranlasst werden können, das unserem lobenswerten Berufe nicht geziemt, und indem wir uns stets innerhalb der gebührenden Grenzen und frei von Befleckung halten.

 

Im Staate soll sich der Maurer als ein friedlicher und pflichtbewusster Untertan verhalten und der Regierung, unter der er lebt, freudig gehorchen.

 

Seinen Vorgesetzten soll er die gebührende Achtung entgegenbringen und von seinen Untergebenen soll er Ehren mit einiger Zurückhaltung entgegennehmen, statt sie zu erzwingen.

 

Er soll ein Mann voller Wohl- und Mildtätigkeit sein, der sich nicht zufrieden hinsetzt, während seine Mitgeschöpfe und mehr noch seine Brüder in Not sind, wenn es in seiner Macht steht (ohne sich selbst oder seine Familie zu schädigen), sie zu unterstützen.

 

In der Loge soll er sich mit allem gebührenden Anstande benehmen, damit ihre Schönheit und Harmonie nicht gestört oder vernichtet werden.

 

Er soll dem Meister und den vorsitzenden Beamten gehorsam sein und sich eingehend mit der Arbeit der Maurerei befassen, damit er zu seiner eigenen Ehre und der der Loge sehr bald darin bewandert werde.

 

Er soll seine eigenen notwendigen Berufsgeschäfte nicht um der Maurerei willen vernachlässigen, noch sich in Streitigkeiten mit denen einlassen, die von ihr aus Unwissenheit übel sprechen oder sie verhöhnen.

 

Er soll ein Liebhaber der Künste und Wissenschaften sein und jede Gelegenheit ergreifen, sich in ihnen zu vervollkommnen.

 

 

Wenn er einen Freund zur Aufnahme als Maurer empfiehlt, dann muss er dafür bürgen, dass er von diesem wirklich glaubt, dass er den vorerwähnten Pflichten entsprechen wird, damit die Loge nie durch dessen schlechtes Betragen in üblen Verdacht gerät. Nichts kann für alle treuen Maurer anstössiger sein als zu sehen, wie einer ihrer Brüder die heiligen Regeln ihres Ordens entweiht oder durchbricht, und sie wünschen, dass sie den nie aufgenommen hätten, der so etwas tun kann.

 


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