Der erste freimaurerische Katechismus
Bibliographische Angaben aus: Douglas Knoop, Gwilym Peredur Jones,
Douglas Hamer: The Early Masonic Catechisms (1696-1731). Manchester: Manchester
University Press 1943;
THE EDINBURGH REGISTER HOUSE MS. 1696
This catechism was discovered early in 1930 by Bro. Charles T. McInnes in the Old Register House, Edinburgh, among a number of old documents transferred in 1808 from the Court of Session, Edinburgh, to the Historical Department of the Register House, but is apparentiy in no way related to any of the records among which it was found. Apart from this, the early history of the catechism is unknown. It consists of a double sheet of folio paper folded once to form four pages about 7" x 11 1/2". The catechism was written on pp. 1, 2 and the top half of p. 3; the document was then folded into six, roughly 7" x 2", and shows considerable signs of use. Across the top of the outside was endorsed "Some Questiones Anent the mason word 1696". It is catalogued in the Register House as Miscellaneous Papers No. 52. lt was reproduced photographically on a reduced scale (about 3 1/2" x 5 3/4") in A. Q. C., xliii, in 1932, and printed in Manc. Trans., xxii, in 1933, in both cases with an introduction by Bro. J. Mason Allan, who gave it the name by which it is now known to masonic students. The transcript we print is made from a photostat of the document.
http://www.loggia-rene-guenon.it/sito/Catechismi/TestiCatechismi/Edinburgh/Edinburgh.htm http://www.rgle.org.uk/Edinburgh_Register_House_1696.pdf http://reunir.free.fr/fm/oldcharges/edimbourgh.htm siehe auch: http://mason.ru/newforum/index.php?showtopic=12063
französisch: http://www.rgle.org.uk/RGLE_1696_F.htm
Nicht ganz vollständige deutsche Übersetzung in Douglas
Knoop, Gwilym Peredur Jones: The Genesis of Freemasonry. 1948; Nachdruck London
1978;
blau = Erläuterungen der Autoren mit einzelnen Zitaten aus dem Text
Sehr veränderte Übersetzung der Fragen 2, 5, 9-13 bei Gottlieb Imhof (II, 62).
siehe auch:
Dieter Möller. Das älteste überlieferte maurerische Ritual.
Quatuor-Coronati-Hefte Nr. 8, April 1971, 25-32.
SOME QUESTIONES THAT MASONS USE TO PUT TO THOSE WHO HAVE YE WORD BEFORE THEY WILL ACKNOWLEDGE THEM
Frage
1: Seid Ihr ein Maurer?
Frage
2: Wie soll ich es erkennen?
Frage
3: Was ist der erste Punkt?
Frage
4: Wo wurdet Ihr aufgenommen?
Frage
5: Was macht eine wahre und vollkommene Loge aus?
Frage
6: Machen nicht weniger eine wahre und vollkommene Loge?
Frage
7: Tun es nicht weniger?
Frage
8: Was ist der Name Euerer Loge?
Frage
9: Wie steht Euere Loge?
Frage
10: Wo war die erste Loge?
Frage
11: Gibt es Lichter in Euerer Loge?
Frage
12: Gibt es Kleinodien in Euerer Loge?
Frage
13: Wo werde ich den Schlüssel Euerer Loge finden?
Frage
14: Welches ist der Schlüssel Euerer Loge?
Frage
15: Wo liegt der Schlüssel?
Nachdem die Maurer Euch durch alle oder einige dieser Fragen geprüft haben und Ihr sie genau beantwortet und die Zeichen gemacht habt, werden sie Euch anerkennen, aber nicht als einen Maurermeister oder Handwerksgenossen, sondern nur als Lehrling. So werden sie sagen: Ich sehe, dass Ihr in der Küche gewesen seid, aber ich weiss nicht, ob Ihr in der Halle gewesen seid. Antwort: Ich bin sowohl in der Halle wie auch in der Küche gewesen.
Frage
1: Seid Ihr ein Handwerksgenosse?
Frage
2: Wieviele Punkte der Genossenschaft gibt es?
[… das Edinburgh-Register-House-Ms. von 1696 und das Chetwode-Crawley-Ms. von ca. 1700 … stellen die frühesten bekannten Fassungen der Gruppe von Urkunden dar, die man gewöhnlich als die maurerischen Katechismen bezeichnet.
Die in den frühesten maurerischen Katechismen dargestellte Zeremonie unterscheidet sich erheblich von den in den maurerischen Konstitutionsmanuskripten angedeuteten Bräuchen.
Gemäss der "Form der Erteilung des Maurerwortes", wie sie im Edinburgh-Register-House-Ms. von 1696 enthalten ist, musste "die Person, die das Wort erhalten sollte" zunächst einen Geheimhaltungseid schwören, in dem sie schwur, weder durch Wort noch durch Schrift irgend einen Teil dessen zu enthüllen, was sie sehen oder hören würde, noch dies mit der Spitze eines Schwertes oder anderen Werkzeuges in den Schnee oder Sand zu zeichnen. Der Kandidat ging dann mit dem jüngsten Maurer hinaus, von dem er das Zeichen, die Haltungen und die Worte seines Eintrittes (engl. due guard) erlernte. Er begab sich dann wieder unter die Gesellschaft und sprach seine Eintrittsworte, die, wie folgt, lauteten:]
Hier komme ich, der jüngste und letzte eingetragene Lehrling, der ich bei Gott und dem heiligen Johannes, bei dem Winkelmass und dem Zirkel und dem gemeinen Massstab (Urtext: common judge) vereidigt bin, zum Dienste meines Meisters in der ehrenwerten Loge vom Montage am Morgen bis zum Sonnabend zur Nacht gegenwärtig zu sein und deren Schlüssel zu bewahren, unter keiner geringeren Strafe, als meine Zunge unter meinem Kinn abgeschnitten zu bekommen und innerhalb der Flutmarke, wo niemand es wissen wird, begraben zu werden; dann macht er wieder das Zeichen, indem er seine Hand unter seinem Kinn über seine Gurgel zieht, was bedeutet, dass sie herausgeschnitten werden soll, falls er sein Wort bricht.
[Augenscheinlich wurde ihm dann das Wort durch den Meister erteilt. Das Manuskript fügt hinzu, dass "all die bisher erwähnten Zeichen und Worte nur die sind, welche dem eingetragenen Lehrling zugehören", und weist darauf hin, dass es ändere gibt, die einem Maurermeister oder Handwerksgenossen (fellow craft) gehören. Diese wurden, wie folgt, mitgeteilt: Alle eingetragenen Lehrlinge erhielten den Befehl, die Gesellschaft zu verlassen, und nur Meister durften weiter anwesend bleiben. Dann kniete derjenige nieder, "der als Mitglied der Genossenschaft angenommen werden soll", und leistete einen Geheimhaltungseid. Danach ging er mit dem jüngsten Meister hinaus, um "die Haltungen und Zeichen der Genossenschaft" zu lernen. Bei seiner Rückkehr machte er das Meisterzeichen und sprach die vorherigen Eintrittsworte, "nur den gemeinen Massstab weglassend". Die Maurer flüsterten dann einander das Wort zu, und schliesslich teilte ihm der Meister das Wort und den Griff mit. Das Manuskript enthält nichts über das Wesen des Meisterzeichens, -wortes oder -griffes, obwohl es einige Andeutungen über die Geheimnisse des eingetragenen Lehrlings gibt.
Das Manuskript zeigt, dass mit der Erteilung der Geheimnisse des eingetragenen Lehrlings ein gut Teil Schabernack verknüpft war. So sollte der Eid nur "nach einer grossen Zahl von erschreckenden Zeremonien" dem Kandidaten abgenommen werden. Beim Aufenthalte ausserhalb des Raumes mit dem jüngsten Maurer sollte der Kandidat "mittels 1000 lächerlicher Stellungen und Grimassen" zum Fürchten gebracht werden, ehe man ihm die Zeichen, Haltungen und Worte des Eintrittes mitteilte. Nachdem er in die Gesellschaft zurückgekehrt war, sollte er "eine lächerliche Verbeugung machen ... und seinen Hut auf eine sehr närrische Weise ziehen". Diesen Schabernack mag man mit den Bräuchen vergleichen, die bei der Aufnahme von Neulingen in Universitäten in mittelalterlichen und späteren Zeiten üblich waren, oder mit den Prüfungen, denen man Neulinge in der hanseatischen Faktorei in Bergen unterwarf. Zwei Beweisstücke können erwähnt werden, um zu zeigen, dass einiges von diesem Schabernack wahrscheinlich in die angenommenen oder die frühen spekulativen Logen eingeführt worden war …]
[Die Tatsache, dass es 1696 zwei verschiedene Zeremonien gab, wenn man sie so bezeichnen darf, eine, die sich auf die eingetragenen Lehrlinge, und eine, die sich auf die Handwerksgenossen oder Meister bezog, wird durch das Chetwode-Crawley-Ms. von ca. 1700) bestätigt und in dem überlieferten Fragment eines Protokolls der Loge zu Haughfoot vom 22. Dezember 1702 stillschweigend unterstellt. Wir sind daher zu der Annahme geneigt, dass die eingetragenen Lehrlinge und Handwerksgenossen schon zu einem sehr frühen Zeitpunkte verschiedene Arten von Geheimnissen hatten. Die Protokolle der Loge in Aitchison's Haven zeigen, dass schon 1598 ein neuer eingetragener Lehrling, wenn er aufgenommen wurde, sich zwei eingetragene Lehrlinge als seine Instruktoren (intenders and instructors) auswählte.
Wenn diese Instruktoren dem "jüngsten Maurer" und dem "jüngsten Meister" des Edinburgh-Register-House-Ms. und des Chetwode-Crawley-Ms. entsprachen, die den Kandidaten die Zeichen und Haltungen lehrten, dann mag es wohl so sein, dass es 1598 zwei Gruppen von Geheimnissen gab und dass es diese waren, welche von den Instruktoren den neuaufgenommenen eingetragenen Lehrlingen und Handwerksgenossen jeweils mitgeteilt wurden. Es kann sogar sein, dass die eingetragenen Lehrlinge und Handwerksgenossen verschiedene Gruppen von Geheimnissen rudimentärer Art seit der Zeit hatten, als das Maurerwort als eine Einrichtung zuerst geschaffen wurde, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert.
Ungeachtet der Frage, ob die Geheimnisse des Maurerwortes den Kandidaten auf eine oder zwei Raten mitgeteilt wurden, stehen wir offenkundig zwei völlig verschiedenen Typen der Zeremonien gegenüber. Der eine, in den Konstitutionsmanuskripten dargestellt, bestand hauptsächlich aus dem Verlesen oder dem Vortrage der alten Ordnungen und stammt sehr wahrscheinlich aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Der andere, in den Katechismusmanuskripten dargestellt, ist kaum älter als die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts, obgleich örtliche Passworte zu einem früheren Zeitpunkte gebraucht worden sein mögen.
Die Konstitutionsmanuskripte waren zweifelsohne englischen Ursprunges. Ihre beiden ältesten Fassungen, das Regius-Ms. und das Cooke-Ms., die von dem gemeinsamen Original nicht weit entfernt sind, auf dem alle Fassungen aufbauen, sind beide in dem Dialekt geschrieben, den man im südwestlichen Gebiete der englischen Midlands, d. h. in Gloucestershire und dem westlichen Oxfordshire, im letzten Teile des 14. Jahrhunderts sprach. Der historische Teil der Konstitutionsmanuskripte, soweit sich dieser auf Britannien bezieht, befasst sich ausschliesslich mit England. Selbst diejenigen Fassungen, die eng mit schottischen Logen verknüpft sind, enthalten keine Bezugnahmen auf die Entwicklung der Maurerei in Schottland. Einige von ihnen, so das Kilwinning-Ms., das Aberdeen-Ms. und das Melrose-Ms. Nr. 2 enthalten die Pflicht, dass der Maurer ein "treuer Untertan des Königs von England" sein soll, sind also Kopien englischer Urschriften.
Auf der anderen Seite scheinen die frühen Katechismushandschriften entweder schottischen Ursprunges zu sein oder aus Quellen mit deutlichen schottischen Eigentümlichkeiten zu stammen. Dies deuten die Urkunden selbst mit ihren Bezeichnungen "eingetragener Lehrling" und "Handwerksgenossen" ebenso wie die Tatsache an, dass das Maurerwort als operative Einrichtung zweifellos im Schottland des 17. Jahrhunderts und sehr wahrscheinlich schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts existierte, wohingegen es keinen Beweis dafür gibt, dass es je in Übung bei den operativen Maurern Englands war, ausser höchstwahrscheinlich im äussersten Norden.]
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