Nur der Mann ist ein "freyes und nicht unterwürffiges Wesen"
Anhang zum Constitutionen-Buch Der Frey-Maurer Worin Eine Sammlung Verschiedener Zum Vortheil dieser Ehrwürdigen Gesellschafft Ans Licht gekommenen merckwürdigen Schutz-Schrifften, Reden Und anderer Vertheidigungen, enthalten. Franckfurt am Mayn, In der Andreaeischen Buchhandlung 1743 Seiten 40-50.
Identischer Text, in leicht veränderter Wortwahl, auch in: Schutz-Schrifft für dem Orden der Frey-Mäurer, Durch den Herrn N***, Mitglied des Ordens. Aus dem Französischen ins Deutsche übersetzet, und mit einem Send-Schreiben eines Frey- Mäurers der Einigkeits Loge zu Franckfurt am Mayn, das Geheimnis der Frey-Mäurer Gesellschafft betreffend, begleitet. Halberstadt, bei Christian Firderich Schopp 1743, 43-53.
siehe auch: Der sich selbst vertheidigende Freymäurer. Leipzig 1744, 87-97. http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/1677443 http://vd18.de/de-ulbsa-vd18/content/pageview/6880891
In abgewandelter Form auch in: Der neu-aufgesteckte Brennende Leuchter des Freymäurer-Ordens, 1746, 239-245.
die französische Ausgabe: Apologie Pour l’Ordre des Francs-Maçons, 1742, 61-78 http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/1676933
Achter Vorwurff.
Welcher von der Ausschliessung hergenommen, so der Orden dem schönen Geschlecht überhaupt, und ohne einige Ausnahme oder Einschränckung, wiederfahren lässet.
Die Welt ist mit kleinen Schrifften angefüllet, welche dahin zielen, entweder das Frauenzimmer herunter zu machen, oder demselben etwas lächerliches, so es niemahls an sich gehabt, beyzulegen. Diese Gebrechen, wofür das gantze Geschlecht keine Rechenschafft geben darff, veranlassen gleichwohl manche Satyren, wovon jedoch einige nur für einen unschuldigen Schertz zu achten, weil die Ausnahme darin allemahl deutlich behauptet wird. Man tadelt allda das Frauenzimmer nicht, sondern man suchet nur gewisse Fehler, die man bey einigen Weibs-Personen wahrnimmt, lebhafft vorzustellen. Was aber diejenigen Satyren, oder vielmehr schändliche Läster-Schrifften, anlanget, welche durch einige manchmahl zum Schein gemäßigte Ausdrücke nichts anders suchen, als alle Frauens-Personen in eine Rolle zu bringen; so halte ich dafür, daß man solche elende Schrifften für Früchte der grösten Unordnung des Hertzens und Verstandes anzusehen habe. Solche Leute müssen wider ihr eigen Gewissen reden, weil sie den Empfindungen der Natur selbst zuwider handeln. Und wann sie allenfalls eben so dencken ,wie sie sprechen, was kan man anders daraus abnahmen,. als daß es sowohl Mißgebuhrten am Verstande als am Leibe gebe?
Vielleicht mischet sich auch bey einem Verfasser, der im Stande ist, einen solchen Gifft auszuschütten, eine kleine Rachgier mit ein. Ich stelle mir vor, daß er den Weibes-Personen überhaupt dasjenige vergelten wolle, was eine oder andere lasterhafte unter ihnen ihm unglücklicher Weise erzeiget. Wenigstens kan man fast keine andere Ursache bey einem so unartigen Verhalten zum Grunde legen.
Indem man aber diese Ausschweiffung tadelt, muß man zugleich die entgegen stehende Klippe vermeiden. Ob ich gleich das schöne Geschlecht verteidige, so begehre ich doch solches nicht als ein Lob-Redner, noch viel weniger als ein Schmeichler, zu thun. Hierdurch würde ich meinen Zweck nicht erreichen, sondern der Unbescheidenheit vielmehr Nahrung und dem Ungläubigen Anlaß geben, bey seinem angenommenen Unglauben mit gutem Schein zu beharren.
Ich glaube also nicht wider die Reguln der Gerechtigkeit und Billigkeit anzustoßen, wann ich, nach Zusammenhaltung beyderley Geschlechts, eine Gleichheit der Tugenden und Laster behaupte. Es hat der Schöpfer den Manns- und Weibs-Personen gewisse Geschafften zugetheilet, welche dieselben von einander unterscheiden, und jeden ihren Beruff bestimmen. Die Stärcke und die Tapferkeit sind, zum Exempel, solche Eigenschafften, welche dem männlichen Geschlecht, gleichwie die Schönheit, Freundlichkeit und Sittsamkeit dem weiblichen, ins besondere zukommen. Sonst aber bleibet es dabey, daß alle beyde auf gleiche Weise zu einerley Zweck, nemlich zu dem Wohlstande, Nutzen und Vergnügen der menschlichen Gesellschafft, jedes Geschlecht nach seiner Bestimmung, das Ihrige beytragen. Eben so wenig ist zu läugnen, daß es bey allen beyden Personen gibt, die mit Fehlern behafftet; wenn man aber sagen wolte, daß die Weibs-Personen überhaupt in ihrem Beruff schlimmer oder lasterhaffter wären, als die Manns-Leute in demjenigen, welcher ihnen angewiesen worden; so würde man einen unerweislichen Satz, und folglich eine Lästerung, vorbringen.
Es finden sich nur gar zu viele von diesen frechen und aufgeblasenen Manns-Personen, welche sich durch gewisse Vorzüge, die ihrem Geschlecht eigen zu seyn scheinen, als da ist die Ausübung der Künste und Wissenschafften, das Recht Land und Leute zu beherrschen und ihnen Gesetze zu geben etc. dergestalt einnehmen lassen, daß sie, aus thörichter Eigen-Liebe die unter das Gantze ausgetheilte Vortheile in ihren Personen beysammen zu finden glauben, und das andere Geschlecht mit einem gewissen Hochmuth betrachten. Nach ihrem äusserlichen Bezeigen und gefällten Urtheilen soll das Frauenzimmer nur allein zu ihrem Vergnügen erschaffen seyn. Nimmt man demselben aber dieses kleine Verdienst, welches sie selbigem noch gönnen wollen, so ist es weiter zu nichts gut, sondern eine schwache, leichtsinnige und für sich selbst zu gründlichen Gedancken untüchtige Creatur, welche lediglich zu der Fortpflanzung des Geschlechts bestimmet bleibet. Man thut noch ein übriges, wann man demselben eine Seele beyleget, und es nicht dereinst in ein Nichts zurücke kehren lässet.
Ich versichere allhier freymüthig im Namen des Ordens, (ohne daß ich mich eines Widerspruchs befürchten darff) daß unsere Hochachtung für das schöne Geschlecht geneigt sey und stets seyn werde, dasselbe in alle seine Befugnissen wieder einzusetzen. Wir verehren dessen Tugenden, wir lieben dessen angenehmen Umgang, wir tragen mit dessen Schwachheiten und Mängeln Gedult, und bekennen ohne Scheu, daß wir dessen Nachsicht gegen uns in eben dieser Betrachtung vonnöthen haben.
Wenn dieses einmahl zum Grunde geleget ist, so werden die Damen sich noch mehr berechtiget achten, über den Unterscheid, welchen der Orden zwischen ihnen und uns fest gesetzet hat, Klage zu führen, da sie nemlich zu unsern Geheimnissen nicht eingeweyhet und ohne Hoffnung gelassen werden, jemahls Theil daran zu erlangen.
Wir wollen demnach allhier ein Zeugniß der ihnen von uns gebührenden Aufmercksamkeit an den Tag legen, und ihnen von den Ursachen ihrer Ausschliessung gute und gründliche Rechenschafft geben.
Es ist nicht etwa die Furcht, daß sie dereinst aus Schwachheit unser Geheimniß ausplaudern möchten. Die Narren und Spötter mögen sagen, was sie wollen, so erkennen wir aufrichtig, daß die Verschwiegenheit und Schwätzhafftigkeit eine Tugend und ein Laster der Menschen überhaupt und folglich beyden Geschlechten auf gleiche Art gemein seyn; daher man hierin so wenig, als in allen andern Stücken, einigen Ausschlag geben kan, ohne dem einen oder andern Geschlecht Unrecht zu thun. Man muß demnach andere Ursachen hervorsuchen, um das Verhalten des Ordens bey solcher Ausschliessung zu rechtfertigen.
I. Da der Orden, bey aller seiner Vorsicht und behutsamen Aufführung, sich nicht allemahl vor Läster-Mäulern versichern können; und da eben diejenigen Ursachen, welche ihn vor der gantzen Welt von allem Argwohn einiger Uppigkeit loszehlen sollen, weil nemlich kein eintziges Frauenzimmer in ihren Versammlungen anzutreffen gewesen, zuweilen darzu gedienet, um denselben wegen alles dessen, was den schändlichsten Grad der Unzucht ausmachet, in Verdacht zu bringen; nicht zwar als wenn man von dessen Geheimnissen solche Begriffe würcklich geheget, sondern weil die Bosheit ihre Rechnung dabey gefunden: Da, sage ich, der Orden, seiner reinen Grund-Sätze und redlichen Absichten ohngeachtet, den übeln Nachreden nicht entgehen können, was würde alsdann erst geschehen seyn, wann er den Damen zu seinen Versammlungen den Zutritt vergönnet hätte! Da würde gewiß die Verleumdung und Bosheit Platz gefunden haben, sich nach eigenem Gefallen zu üben.
II. Ich will einmahl auf einen Augenblick eine Loge voraus setzen, die aus Personen von beyderley Geschlecht in gleicher Anzahl bestünde, und worin die Weibs-Bilder, so den einen Theil ausmachten, lauter Ehefrauen der Männer, als der andern Helffte, wären. Man würde sich nichts ordentlichers, noch sittsamers, als eine solche Gesellschafft von Manns- und Weibs-Personen in gleicher Anzahl, vorstellen können. Würde man aber, da das Geheimniß des Ordens annoch vorhanden, und die Loge bey verschlossenen Thüren versammlet wäre, der übeln Nachrede entgehen? Wir möchten immer anführen, daß die Loge nur aus Ehemännern und ihren Weibern bestünde, daher leicht zu erachten, daß eines auf des andern Thun und Lassen Achtung geben müste, so würde doch dieser sonst wichtige Grund kleine Geister nicht abhalten, solchen Logen eine Gemeinschafft der Gunst-Bezeigungen, wovon die blosse Vorstellung bev jederman Abscheu erwecken muß, anzudichten. Und wie viele würden sich finden, die, nur zum lustigen Zeit-Vertreib, diese Meynung unter dem Volck zu erhalten suchten?
III. Eben deswegen weil der Orden sich erkläret und einräumet, daß er ein Geheimniß bewahre, zu welchem keiner, der nicht aufgenommen ist, gelangen kan, wird allerdings ein freyes und nicht unterwürffiges Wesen erfordert („il faut obsolument un Etre libre & indépendent“), damit es im Stande sey, die Pflichten, worzu es sich verbindet, wie allhier die Verschweigung des Geheimnisses, zu erfüllen. Nun ist der Mann, und zwar der Mann allein, ein solches freyes und nicht unterwürffiges Wesen. Die Frau hingegen verfällt unter die Herrschafft und Gesetze eines Mannes, und hat noch von Glück zu sagen, wenn sie einen so ehrlichen bekommt, der sie nicht in Sclaverey setzet.
Hier ist der Ort nicht, zu untersuchen, ob sich der Mann mit Fug und Recht einer solchen Gewalt über die Frau angemasset, oder ob er dieses Recht durch unrechtmäßige Wege an sich gebracht habe. Genug, daß die Gewalt, so der Mann über sie gebrauchet, eine würckliche und behauptete Gewalt ist, und daß ihm die Gesetze selbst das Wort reden. Zum wenigsten wird man eingestehen müssen, daß die Religion dem Mann einen Vorzug im Ehestande beyleget, und selbigen zum Haupt seiner Familie setzet, worunter die Frau so wohl als die Kinder begriffen werden. Aus dieser Unterwerffung erwachsen folgende Schlüsse:
IV. Eine Weibs-Person kan niemahls wegen ihrer Freyheit, wenigstens nicht für ihre gantze Lebens-Zeit, Versicherung leisten. Denn
V. Eine Jungfrau lebet von ihrer Gebuhrt an bis zu dem Tage ihrer Heyrath unter der Gewalt ihrer Eltern, oder nach deren Tode unter den Gesetzen eines Vormunds, bis sie ihr mündiges Alter ereichet.
VI. Ob sie gleich alsdann ihr eigener Herr geworden, so kan sie doch für ihr Hertz nicht gut seyn; denn diese Freyheit, welche sie durch ihr Alter erlanget hat, kan und muß durch die Verbindung, so sie mit einem Mann zu treffen nicht ermangeln wird, gar bald vernichtet werden.
VII. Nachdem sie Haus-Mutter geworden, befindet sie sich nicht mehr im Stande, für sich selbst etwas vorzunehmen, und muß ihrem Mann von ihren Handlungen, wenn ihm solche nur ein wenig verdächtig oder geheim vorkommen, Rechenschafft geben. Solchen Bericht kan sie ihm nicht versagen, zumahl wenn er solchen mit Bescheidenheit verlanget, und sie gesonnen ist, die Gunst und das Vertrauen ihres Mannes zu erhalten.
VIII. Eine Jungfrau könte zwar versprechen, daß sie niemahls eine Verbindung eingehen wolle, und solche Zusage in rechtem Ernst von sich geben; solte aber deswegen der Orden genöthiget seyn, zu hoffen, daß sie jederzeit im Stande seyn werde, diesfa!ls ihr Wort zu halten? Und könte sich es nicht füqlich ereignen, daß sie sich selbst betröge?
IX. Ich will aber setzen, daß diese Jungfrau, zu mehrerer Sicherheit, ins Closter gienge, den Schleyer anlegete und sich, durch das unauflösliche Band eines heiligen und feyerlichen Gelübdes, zu ewigem Nonnen-Stand begäbe: würde sie es hierdurch weiter gebracht haben? Würde ihr erstes Gelübde, wodurch sie sich zu einer vollkommenen Unterwürffigkeit gegen ihre geistliche Obern verpflichtet, ihr wohl zulassen, in neue Verbindungen zu treten, zumahl da sie gar nicht wüste, worin solche bestehen möchten? Würden ihre geistliche Vorgesetzten ihr dergleichen gestatten? Und im Fall sie sich ohne deren Vorwissen eingelassen, was für einen Verdacht würde sie nicht, in Ansehung des Glaubens oder der guten Sitten, beständig auf sich laden? Würde ihr auch ihr Closter-Stand alsdann die Freyheit lassen, daß sie sich des Rechts, welches sie durch ihre Aufnehmung erlanget, gebrauchen und den Versammlungen des Ordens beywohnen dürffte?
X. Könnte endlich eine Wittwe, die durch ihren Wittwen-Stand frey geworden, sich versprechen, daß sie niemahls auf eine neue Verbindung denken werde? Würde man nicht, wenn sie noch jung wäre, Ursache haben, auf ihre vorgegebene Verbindung ein Mistrauen zu setzen? Und wann sie schon ein ziemliches Alter erreichet hätte, so würde dieses doch noch keine Ursache seyn, selbige vor allen Gedancken auf eine neue Heyrath zu versichern, vielmehr würde das Exempel von tausend und aber tausend fünfzigjährigen oder noch ältern Wittwen dem Orden Anlaß geben, aus verschiedener Absicht ein stetiges Mistrauen zu hegen?
Wann man alle diese Gründe wohl überleget, so findet man solche mehr als zu hinlänglich, um die Damen von unsern Geheimnissen auszuschließen, so wohl wegen desjenigen, was gesaget ist, als wegen anderer Schlüsse, so aus den Folgen ihres Zustandes erwachsen. Man muß dieselben mit wenig Worten anführen.
XI. Was für Verdrießlichkeiten und Verfolgungen würde eine Tochter oder eine Frau, deren Vater oder Ehemann nicht nur keine Mitglieder des Ordens wären, sondern auch einen mehr oder weniger nachtheiligen Begriff davon gefasset hätten, nicht in solchem Fall ausgesetzet seyn, zumahl wenn sie die Versammlungen besuchten? Würde nicht das Mistrauen eines Vaters und die Eifersucht eines Mannes gewonnen Spiel haben? und würde die Bosheit anderer Weibs-Personen, die nicht in den Orden aufgenommen oder wohl gar abgewiesen worden, sich hierbey müßig verhalten?
XII. Gesetzt aber, daß die Damen, welche sich in dem angeführten Fall befänden, aus vernünfftigen Ursachen den Besuch der Logen vermeiden wolten, würde es für einen argwöhnischen Vater oder Ehemann nicht genug seyn, wenn sie wüsten, daß sie in den Orden getreten, oder die Loge ein- oder zweymahl in ihrem Leben besuchet, um wiedrige Vermuthungen zu behalten, welche die väterliche oder eheliche Liebe vernichten könten? Hieraus würde ein immerwährendes Verlangen entstehen, ihr Geheimniß von ihnen herauszubringen, welches eben dadurch, daß man demselben durchaus kein Genügen thun wolte, sie immer mehr erbittern und vielleicht endlich gar zu einiger Gewaltthätigkeit verleiten würde.
Ich weiß, daß ein Mann sich in den Umständen sehen kan, da er von seiner verdrießlichen Frau viel zu erdulden hat, wenn sie über kurtz oder lang erfähret, daß er in den Orden getreten. Es giebt Weiber, die, nebst der Neugier, einen sehr unbändigen und verstockten Sinn haben, und ihren Männern gleichsam zu Geisseln werden. Nichts destoweniger ist dieser Fall mit jenem nicht zu vergleichen. So gelinde und gedultig ein Mann immermehr seyn, und zu was für hefftigem Ausbruch seine Frau in Ansehung seiner … schreiten mag: so haben doch die Gesetze und die Religion dem Mann ein Recht versichert, welches ihm vollkommene Macht giebt, sie wieder in die Schrancken, welche der Wohlstand, die Ehrbarkeit und Pflicht von beyden erfordern, zu bringen.
Ich halte dafür, daß die Damen, in Erwegung alles dessen, was ich gesaget, leichtlich begreiffen werden, daß wir ihnen in allen Stücken Recht wiederfahren lassen, und daß ihre Ausschliessung von unserm Orden nicht daher rühret, daß der Orden sie unserer Geheimnisse unwürdig hält, sondern eintzig und allein von der Unterwürffigkeit, worin sie nach allen Betrachtungen stehen.
Nachdem dieses genugsam dargethan ist, so leben wir der Hoffnung, daß sie uns überhaupt eben die Gewogenheit gönnen werden, welche alle diejenigen, so am meisten Verstand und Einsicht besitzen, uns bisher nicht versaget haben.
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